Zugang als Nutzer Fisconline

Zugang als Nutzer Fisconline

Der Zugang zu vorausgefüllten Erklärung als Nutzer Fisconline erfolgt über die Login-Seite(apre una nuova finestra) der App.

Auf diese Seite muss die Steueridentifikationsnummer, das Passwort und der Pincode eingegeben und danach auf „Zugang" geklickt werden.

Wenn Sie sich gerade bei Fisconline registriert haben und zum ersten Mal den direkten Zugang zur vorausgefüllten Erklärung vornehmen, ohne zuvor die Telematikdienste verwendet zu haben, werden Sie zur Seite geleitet, auf der Sie das Passwort ändern können.

Bei Zugangsverweigerung zur Startseite

Passwort vergessen

Sie können ein neues Passwort erstellen, wenn Sie das Passwort für den ersten Zugang, das bei der Habilitierung erstellt wurde, aufbewahrt haben und den Pincode besitzen. In diesem Fall können Sie das Passwort durch Eingabe der erforderlichen Daten durch die Funktion „Passwort wiederherstellen(apre una nuova finestra)" in den Telematikdiensten wiederherstellen.

Alternativ können Sie sich in eine beliebige örtliche Zweigstelle begeben und unter Benutzung desselben Vordrucks, der beim Habilitierungsantrag ausgefüllt wird, die Wiederherstellung des Zugangspasswortes zum Dienst beantragen.

Passwort verfallen

Das Zugangspasswort verfällt aus Sicherheitsgründen nach 90 Tagen. Wenn Sie sich mit den verfallenen Zugangsdaten einloggen, werden sie zur Seite der Telematikdienste der Agentur der Einnahmen für die Erneuerung des Passwortes weitergeleitet.

Nach Abschluss des korrekt ausgeführten Vorganges werden Sie wieder zur Zugangsseite der vorausgefüllten Erklärung zurückgeleitet, wo sie die aktualisierten Zugangsdaten eingeben können.

Gesperrtes Passwort

Nach 8 fehlerhaften Zugangsversuchen wird ihr Passwort gesperrt und sie werden zu Seite der Telematikdienste der Agentur der Einnahmen geleitet, um es wiederherzustellen.

Unbrauchbare Steueridentifikationsnummern

Wenn Sie die Startseite nicht aufrufen, überprüfen Sie, ob Sie unter eine der folgenden Kategorien fallen.

Angezeigte Nachricht Was ist zu tun
Die eingegebene Steueridentifikationsnummer kann nicht verwendet werden Die eingegebene Steueridentifikationsnummer kann nicht verwendet werden, da sie ein sogenannter „mehrdeutige Kode" ist, d.h. sie bezieht sich auf die Meldedaten mehrerer Personen. Die Agentur der Einnahmen hat Ihnen daher eine neue Steueridentifikationsnummer zugewiesen und mitgeteilt.
Die eingegebene Steueridentifikationsnummer kann aufgrund von fehlerhaften Daten nicht verwendet werden Die eingegebene Steueridentifikationsnummer kann nicht verwendet werden, weil im Informatiksystem der Agentur der Einnahmen aufscheint, dass sie sich auf die Meldedaten einer verstorbenen Person bezieht. Im Fall einer fehlerhaften Information können Sie sich für eine Berichtigung an die Agentur der Einnahmen wenden.

 

Erster Teil des Pincodes verloren

Wenn Sie die Registrierung zum Dienst :

  • online durchgeführt haben, können Sie einen Neuausdruck der ersten 4 Ziffern des PIN-Codes durch Benutzung der Funktion „Ersten Teil des Pincodes ausdrucken" im Bereich „Passwort oder Pincode vergessen?" erhalten
  • bei einer örtlichen Zweigstelle beantragt haben, müssen Sie sich in dieselbe Zweigstelle begeben, wo die ersten 4 Ziffern des Pincodes neu ausgedruckt werden.

Zweiter Teil des Pincodes verloren

Wenn Sie sich online registriert haben, können Sie den zweiten Teil des PIN-Codes wiedererlangen, indem sie sich in eine beliebige örtliche Zweigstelle begeben, wo ihnen die Mitteilung mit dem zweiten Teil des Pincodes neu ausgedruckt und ausgehändigt wird. Diese Möglichkeit ist nur den direkt Betroffenen vorbehalten (die natürliche Person, der gesetzliche oder geschäftliche Vertreter von Körperschaften, Vereinigungen und Gesellschaften). Keinerlei Art von Vollmacht ist dafür vorgesehen.

Wenn Sie die Habilitierung beim Amt beantragt haben, können Sie direkt den zweiten Teil des Pincodes durch die selbe Vorgangsweise neu ausdrucken, die im Moment der Registrierung verwendet wurde, bzw. indem sie den Zugang zu den Telematikdiensten der Agentur der Einnahmen vornehmen und die Funktion „Benutzerprofil" --> „für Nutzer, die den Pincode am Amt beantragt haben" verwenden.

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