Steuersubstitut

Steuersubstitut

Steuersubstitut

In diesem Bereich müssen Sie die Daten Ihres Steuersubstituts (Arbeitgeber oder Renteneinrichtung) angeben, der die Ausgleichszahlung durchführt.

Zeichenerklärung Schaltflächen

Sie können auswählen

Schaltfläche Speichern zum Speichern der eingegebenen Daten
Schaltfläche Wiederherstellen zum Wiederherstellen der vorherigen Daten
Schaltfläche Löschen zum Löschen der gegenwärtigen Daten

Die Daten sind nicht in der vorausgefüllten Erklärung eingegeben, da sich Ihre Situation geändert haben könnte.

Sie können also Folgendes vornehmen:

  • einen Steuersubstitut unter denen auswählen, die die Agentur vorgeschlagen hat
  • einen neuen Substitut angeben (wenn Sie zum Beispiel den Arbeitgeber im Lauf des Jahres 2022 gewechselt haben). In diesem Fall müssen Sie obligatorisch die Steueridentifikationsnummer, den Zunamen und Vornamen oder die Benennung des neuen Substituts angeben
  • das Nichtvorhandensein des Substituts angeben (wenn Sie zum Beispiel Ihre Arbeitsstelle verloren haben)

Wenn sich Ihr Steuersubstitut nicht geändert hat

Wenn sich Ihr Arbeitgeber oder Ihre Renteneinrichtung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, ist Ihr Steuersubstitut schon ausgewählt.
Wenn Sie im Vorjahr mehrere Arbeitgeber/Renteneinrichtungen gehabt haben, und Sie mit einem von ihnen das Verhältnis fortsetzen und er in diesem Jahr die Ausgleichszahlung durchführt, klicken Sie auf die Option „Einen der Substitute auswählen" und geben Sie anschließend im Dropdown-Menü den gewählten Steuersubstitut an.

Wenn sich Ihr Steuersubstitut geändert hat

Wenn Sie Ihre Arbeit gewechselt haben, und der Steuersubstitut, der die Ausgleichszahlung durchführt, sich von dem/denen unterscheidet, den/die die Agentur der Einnahmen vorgeschlagen hat, müssen Sie auf die Option „Neuer Substitut" klicken. Anschließend müssen Sie den Abschnitt „Daten des Substituts" ausfüllen.

Bei einem Nichtvorhandensein eines Substituts

Wenn Sie keinen Substitut haben, der die Ausgleichszahlung vornimmt (zum Beispiel wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verloren haben), müssen Sie den Eintrag „Kein Substitut" anklicken. Wenn in diesem Fall aus der Erklärung ein Steuerguthaben hervorgeht, wird die Rückerstattung von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt; wenn hingegen eine Steuerschuld hervorgeht, müssen Sie die Zahlung durch den Vordruck F24 vornehmen.

Klicken Sie auf „Speichern", um die eingegebenen Daten zu bestätigen. Wählen Sie danach im Menü den nachfolgenden Eintrag, der Sie betrifft.

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2023 eingesehen werden (ab Seite 21)

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