Abfassung der Titelseite

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Art der Erklärung
Das Kästchen "außerordentliche Ereignisse" ist von jenen Personen abzufassen, die im Laufe des Steuerjahres auf Grund besonderer Bestimmungen infolge von Umweltkatastrophen oder anderen außerordentlichen Ereignissen berechtigt waren, Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die betreffenden Steuerzahler müssen im entsprechenden Kästchen den jeweiligen Kode angeben, [...]
Im besonderen Fall, wenn ein Steuerzahler mehrere Begünstigungen infolge mehrerer Gesetzesbestimmungen in Anspruch genommen haben sollte, muss er den Kode angeben für den die längste Aufschiebung der Frist für die Einreichung der Erklärung oder der Einzahlungen, vorgesehen ist.

[...]

Daten des Steuerpflichtigen

Geburtsort und Geburtsdatum
Die Geburtsstadt und das entsprechende Kürzel der Provinz (wenn Sie im Ausland geboren sind, nur den Namen des Staates, in dem Sie geboren sind, angeben), das Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) und das Geschlecht angeben.

[...]

Ausländischer Ländercode
In diesem Feld müssen Sie den Code des ausländischen Staates angeben, in dem Sie bis zu Ihrer Rückkehr oder Versetzung nach Italien wohnhaft waren. Dies gilt für Arbeitnehmer, die für alle in den jeweiligen Übersichten angegebenen begünstigten Einkommen in den Genuss von Begünstigungen für Rückkehrer kommen, für Dozenten und Forscher sowie für Berufssportler. Den Code finden Sie in Tabelle 10 im Anhang. Wer die Begünstigung für Dozenten und Forscher in Anspruch nimmt, kann Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Nicht-EU-Staaten angeben, mit denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen oder ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft ist.

Annahme der ruhenden Erbschaft
Das Kästchen muss bei Einreichung der Erklärung durch den Steuerpflichtigen der die ruhende Erbschaft annimmt abgefasst werden; er ist gehalten, seine Wahl in Bezug auf die zuvor in der vom Verwalter eingereichten Erklärung der getrennten Besteuerung unterliegenden Einkommen mit dem für die erste Einkommensklasse vorgesehenen Steuersatz zu treffen.

[...]

Freiwillige Auflösung (Dem Steuerpflichtigen vorbehalten)
Das Kästchen muss bei der Vorlage der Erklärung von Seiten des Steuerpflichtigen, der sich gemäß Art. 182 des Tuir im von dem Verfahren der freiwilligen Auflösung betroffenen Besteuerungszeitraum befindet, angekreuzt werden.

[...]

BeschlagnahmteImmobilien
Immobiliengüter, die Gegenstand von noch nicht entschiedenen Maßnahmen zur Sicherstellung oder Beschlagnahme sind, deren Einkünfte gemäß den Regelungen in Kapitel II, Titel II („Einkünfte aus Grundvermögen‟), Art. 70 („Aus Grundvermögen stammende Einkünfte‟) und Art. 90, Absatz 1, vierter und fünfter Satz („Erträge aus Liegenschaften‟) des Steuergesetzes TUIR bestimmt werden, sind für die Ermittlung der Einkommenssteuern im Sinne von Artikel 51, Absatz bis des G.v.D. Nr. 159 vom 6. September 2011, wie durch Art. 32 des G.v.D. Nr. 175 vom 21. November 2014 ersetzt, nicht erheblich. In diesen Fällen muss der Zwangsverwalter zwei getrennte Erklärungen einreichen. In der ersten sind die Einkünfte aller beschlagnahmten Güter mit Ausnahme der Immobilien einzutragen, für die die entsprechenden Steuern abzurechnen und zu zahlen sind. In der zweiten Erklärung sind ausschließlich die Daten der Immobilien einzutragen, die Gegenstand der Schutzmaßnahmen sind, woraus sich, kraft der genannten Bestimmung die Aussetzung der Steuerzahlungen bis zum Widerruf der Beschlagnahme oder bis zu ihrer Zuweisung oder Zweckbestimmung ergibt.

[...]

Beendigung der Tätigkeit
Das Kästchen muss angekreuzt werden, wenn eine vollständige Absetzung der Verluste aufgrund der Einstellung der Tätigkeit erfolgt.

[...]

Meldeamtlicher Wohnsitz
Den meldeamtlichen Wohnsitz nur dann angeben, wenn er sich in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum Datum der Vorlage dieser Erklärung geändert hat.
Es wird daran erinnert, dass der Wohnsitz auch dann als abgeändert zu betrachten ist, wenn die Änderung im Bereich ein und derselben Gemeinde erfolgt.

[...]

Telefonnummern und E-Mailadresse
Die Angabe der Telefonnummer, der Mobiltelefonnummer und der E-Mailadresse erfolgt freiwillig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der EMail-Adresse äußerst wichtig ist, da Sie zukünftige Mitteilungen von Seiten der Agentur der Einnahmen auch auf diesem Weg erhalten können.

[...]

Steuerwohnsitz zum 01. Januar 2022: Die Zeile „Steuerwohnsitz am 1/1/2022“ ist immer durch Angabe des Wohnsitzes am Tag des 1/1/2022 auszufüllen.
Falls der Wohnsitz geändert hat, wird die Änderung ab dem sechzigsten Tag nach dem Tag wirksam, an dem sie eingetreten ist, weshalb der Steuerpflichtige, der seinen Wohnsitz geändert hat, sich beim Ausfüllen der Zeile bezüglich des Steuerwohnsitzes am 1. Januar 2021 an die folgenden Anweisungen halten muss.

[...]

Steuerwohnsitz zum 01. Januar 2023: Die Zeile „Steuerwohnsitz am 1/1/2023“ ist nur auszufüllen, wenn die Gemeinde anders als jene am 1. Januar 2022 ist.
Falls der Wohnsitz geändert hat, muss der Steuerpflichtige, der seinen Wohnsitz geändert hat, sich beim Ausfüllen der Zeile bezüglich des Steuerwohnsitzes am 1. Januar 2023 an die folgenden Anweisungen halten.
Falls die Änderung ab 03. November 2022 erfolgte, ist der vorhergehende Steuerwohnsitz anzugeben; ist die Änderung hingegen bis spätestens 02. November 2022 erfolgt, ist der neue Steuerwohnsitz anzugeben.

[...]

Im Ausland ansässige Subjekte
Der Kasten muss nur vom Steuerpflichtigen abgefasst werden, der im Steuerjahr 2022 im Ausland wohnhaft ist.

[...]

„Nicht ansässige Subjekte - Schumacker-Situation‟ (Art. 7, Gesetz Nr. 160 vom 30. Oktober 2014 und Art. 1, Abs. 954 des Stabilitätsgesetzes 2016)
Den Steuerzahlern, die besondere Merkmale aufweisen, die IRPEF nach den allgemeinen Regelungen angewandt, d. h., ohne Begrenzungen, die in der Regel für nicht ansässige Subjekte in Bezug auf die Inanspruchnahme von Abzügen und Absetzungen (insbesondere für den Abzug für Familienlasten) vorgesehen sind.

Zu diesem Zweck muss dieses Kästchen von Subjekten angekreuzt werden, die nicht in Italien ansässig sind und für die Folgendes zutrifft:

  • das in Italien erzeugte Einkommen liegt bei mindestens 75% des erwirtschafteten Gesamteinkommens;
  • Sie nehmen im Wohnsitzstaat keine vergleichbaren Steuervergünstigungen in Anspruch.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 1]

LEITFADEN ZUR ABFASSUNG FÜR NICHT ANSÄSSIGE SUBJEKTE

1. Personendaten

Auf der Titelseite müssen nicht ansässige Subjekte den Teil mit dem Titel "Im Ausland ansässig" abfassen.

[...]

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2]

 

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