Übersicht AC

Übersicht AC – Mitteilung Des Kondominiumverwalters

Übersicht AC – Mitteilung Des Kondominiumverwalters

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ÜBERSICHT AC – MITTEILUNG DES KONDOMINIUMVERWALTERS

Die Übersicht AC muss von den am 31. Dezember 2022 amtierenden Verwaltern von Eigentumsgemeinschaften in den Gebäuden zur Durchführung der folgenden Erfüllungen verwendet werden:

  1. Mitteilung der Erkennungsdaten der Eigentumsgemeinschaft, die Gegenstand von an den Gemeinschaftsteilen durchgeführten Baubestandssanierungseingriffen ist. Das am 14. Mai 2011 in Kraft getretene Gesetzesdekret Nr. 70 vom 13. Mai 2011 hat die Pflicht abgeschafft, die Mitteilung für Arbeitsbeginn mittels Einschreiben an das Centro Operativo in Pescara zu senden, um den Steuerabzug für die Durchführung der Baurenovierungseingriffe getragene Kosten zu nutzen. Anstelle der Mitteilung für Arbeitsbeginn muss der Steuerpflichtige Folgendes in der Steuererklärung angeben:
    • die Katastererkennungsdaten der Immobilie;
    • die sonstigen zum Kontrollzweck des Abzugs erforderlichen Daten.
    In Bezug auf die ab dem 14. Mai 2011 begonnenen Eingriffe an den Gemeinschaftsteilen für die im Jahre 2022 Kosten getragen wurden, die zum Abzug berechtigen, gibt der Verwalter der Eigentumsgemeinschaft in der Übersicht AC die Katastererkennungsdaten der Eigentumsgemeinschaft an, an der die Arbeiten durchgeführt wurden. Die Steuerpflichtigen können die Absetzung für Ausgaben im Zusammenhang mit Baumaßnahmen und Maßnahmen zur energetischen Neubewertung an gemeinsamen Teilen eines kleinen Mehrfamilienhauses in Anspruch nehmen, indem sie in der eigenen Einkommensteuererklärung anstelle der Steueridentifikationsnummer des Mehrfamilienhauses die Steueridentifikationsnummer des Wohnungsbesitzers angeben, der die Überweisung getätigt hat (Rundschreiben 3/E vom 2. März 2016);
  2. Jahresmitteilung des Gesamtbetrags der von der Eigentumsgemeinschaft im Kalenderjahr erworbenen Güter und Dienstleistungen und der Erkennungsdaten der entsprechenden Lieferanten an die zentrale Steuerkartei (Art. 7, Absatz 8-bis des D.P.R. Nr. 605 vom 29. September 1973). Diese Pflicht besteht auch im Rahmen einer Eigentumsgemeinschaft mit maximal acht Wohnungseigentümer. In die Lieferanten der Eigentumsgemeinschaft gehen auch die anderen Eigentumsgemeinschaften, Super-Eigentumsgemeinschaften, Konsortien oder gleichartige Körperschaften ein, an die die Eigentumsgemeinschaft aus irgendeinem Grund im Laufe des Jahres Beträge über Euro 258,23 gezahlt hat.
    Es müssen nicht die Daten für Folgendes mitgeteilt werden:
    • für die Wasser-, Strom- und Gasversorgungen;
    • für die im Kalenderjahr durchgeführten Erwerbungen von Gütern und Dienstleistungen, die einschließlich der auf dem Kauf lastenden Mehrwertsteuer insgesamt nicht über Euro 258,23 für den einzelnen Lieferanten liegen;
    • für die Dienstleistungslieferungen, die von Seiten der Eigentumsgemeinschaft zur Zahlung von der Quellensteuer unterzogenen Beträgen geführt haben. Die vorgenannten Beträge und an den selbigen getätigten Einbehalte müssen in der Erklärung der Steuersubstitute dargelegt werden, die die Eigentumsgemeinschaft für das Jahr 2022 vorlegen muss.

Falls für dasselbe Kondominium mehrere Übersichten abzufassen sind, müssen die Identifizierungsangaben des Kondominiums auf allen Übersichten angeführt werden. Werden mehrere Kondominien von demselben Verwalter verwaltet, müssen für jedes Kondominium eigene Übersichten abgefasst werden. Auf jeden Fall müssen alle abgefassten Übersichten eines bzw. mehrerer Mitbesitzhäuser im Feld “Vordr. Nr.” fortlaufend nummeriert werden. Ist der Verwalter des Kondominiums von der Einreichung der eigenen Einkommenserklärung befreit oder reicht er den Vordruck 730/2023 ein, muss die Übersicht AC zusammen mit der Titelseite des Vordrucks REDDITI NP 2023 mit den Modalitäten und innerhalb der Frist, die für die Abgabe dieses Vordruckes vorgesehen ist, eingereicht werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2]

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Pulsante Rimuovi Modulo

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2] eingesehen werden (ab Seite 46)

ABSCHNITT I - Erkennungsdaten der Eigentumsgemeinschaft

In der Zeile AC1 muss für jede Eigentumsgemeinschaft Folgendes angegeben werden:

  • Im Punkt 1 die Steuernummer;
  • im Punkt 2 die eventuelle Bezeichnung.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2]

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2] eingesehen werden (ab Seite 47)

ABSCHNITT II - Katastererkennungsdaten der Eigentumsgemeinschaft (Eingriffe für Baubestandssanierung)

In diesem Teil sind die Katastererkennungsdaten der Eigentumsgemeinschaft, die Gegenstand von Eingriffen an den Gemeinschaftsteilen ist, mit Bezug auf die Eingriffe für Baubestandssanierung anzugeben, für die die Pflicht der Mitteilung an das Centro operativo in Pescara abgeschafft wurde (am 14. Mai 2011 in Kraft getretenes Gesetzesdekret Nr. 70 vom 13. Mai 2011).
Wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Vorlage der Erklärung noch nicht erfasst war, müssen die Angaben des Katastrierungsantrags übertragen werden.

[...]

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2]

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2] eingesehen werden (ab Seite 47)

ABSCHNITT III - Angaben zu den Lieferanten und zu den Anschaffungen von Gütern und Dienstleistungen

In diesem Teil müssen in Bezug auf jeden einzelnen Lieferanten die Identifizierungsangaben, der Gesamtbetrag der Güteranschaffungen und der Dienstleistungen angeführt werden, die im Laufe des Kalenderjahres vom Kondominium durchgeführt wurden.
Die Mitteilung muss sich, unabhängig vom Buchhaltungssystem, das von der Kondominiumverwaltung angewandt wird, auf die Anschaffungen von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die im Laufe des Kalenderjahres vom Kondominium durchgeführt wurden. Für die Feststellung des Anschaffungszeitpunktes sind die Bestimmungen des Art. 6 des DPR Nr. 633 vom 26. Oktober 1972 anzuwenden.
Deshalb gelten die Veräußerungen von Gütern im Allgemeinen bei Abschluss des Vertrages als durchgeführt, wenn sie Liegenschaften betreffen und bei Abgabe bzw. Versand als durchgeführt, wenn es sich um beweglicher Güter handelt. Die Dienstleistungen gelten bei Zahlung des Entgelts als erbracht. Falls aber die Rechnung vor Zahlung des Entgeltes ausgestellt wurde oder das Entgelt nur teilweise bezahlt wurde, gilt das Geschäft jeweils zum Ausstel-lungsdatum der Rechnung bzw. zum Teilzahlungsdatum als durchgeführt und zwar mit Hinsicht auf den fakturierten bzw. bezahlten Betrag.

[...]

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2]

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks Redditi 2023 [Heft 2] eingesehen werden (ab Seite 47)

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