Übersicht K - Mitteilung des Verwalters eines Mehrfamilienhauses

Übersicht K - Mitteilung des Verwalters eines Mehrfamilienhauses

Übersicht K - Mitteilung des Verwalters eines Mehrfamilienhauses

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ÜBERSICHT K - Mitteilung des Verwalters eines Mehrfamilienhauses

Die Übersicht K muss von den Verwaltern von Mehrfamilienhäusern verwendet werden, die am 31. Dezember 2022 im Amt sind, um folgende Pflichten zu erfüllen:

  1. Mitteilung der Kenndaten der Gemeinschaftsimmobilie, die Gegenstand von Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Bausubstanz ist, welche auf gemeinschaftlichen Teilen des Mehrfamilienhauses realisiert wurden.
    Das Gesetzesdekret Nr. 70 vom 13. Mai 2011, das am 14. Mai 2011 in Kraft getreten ist, hat die Pflicht abgeschafft, die Mitteilung für den Beginn der Arbeiten mit einem Einschreiben an das entsprechende Amt. d.h. das Centro Operativo di Pescara, zu senden, um den Steuerabzug der für die Ausführung des Umbaus getragenen Kosten nutzen zu können.
    Bei der Mitteilung des Beginns der Arbeiten muss der Steuerzahler in der Steuererklärung Folgendes angeben:
    • die kennzeichnenden Katasterdaten der Immobilie;
    • die anderen Daten, die für die Kontrolle des Abzugs erforderlich sind.
    Mit Bezug auf Eingriffe, die ab dem 14. Mai 2011 an gemeinschaftlichen Teilen des Mehrfamilienhauses begonnen und für die im Laufe des Jahres 2021 Kosten getragen wurden, die zum Abzug berechtigen, gibt der Verwalter des Mehrfamilienhauses in der Übersicht K die kennzeichnenden Katasterdaten der Gemeinschaftsimmobilie an, für welche die Arbeiten ausgeführt wurden;
  2. Jährliche Mitteilung an die Steuerdatei des Gesamtbetrags der Güter und Dienstleistungen, die im Laufe des Kalenderjahres von der Gemeinschaftsimmobilie erworben wurden, und der Kenndaten der jeweiligen Lieferfirmen (Art. 7, Absatz 8-bis des D.P.R. vom 29. September 1973, Nr. 605).
    Diese Pflicht besteht auch, wenn das Amt des Verwalters im Rahmen einer Gemeinschaftsimmobile mit nicht mehr als acht Eigentümern erteilt wurde.

Zu den Lieferfirmen der Gemeinschaftsimmobile zählen auch die anderen Miteigentümer, Super-Kondominien, Genossenschaften oder ähnliche Einrichtungen, denen die verwaltete Gemeinschaftsimmobilie im Laufe des Jahrs aus welchem Grund auch immer Summen über Euro 258,23 jährlich ausgezahlt hat.

Angaben, die sich auf Folgendes beziehen, müssen nicht mitgeteilt werden:

  • Lieferung von Wasser, Strom und Gas;
  • Der im Kalenderjahr durchgeführte Kauf von Gütern und Dienstleistungen, inklusive der auf dem Kauf lastenden Mehrwertsteuer, der je Lieferfirma den Gesamtbetrag von Euro 258,23 nicht überschreiten darf;
  • Lieferung von Dienstleistungen, für welche die Gemeinschaftsimmobilie die Zahlung von Summen mit sich gebracht hat, die der Quellensteuer unterliegen. Die zuvor genannten Beträge und Einbehalte, müssen in der Erklärung der Steuersubstitute dargelegt werden, welche die Gemeinschaftsimmobilie für das Jahr 2022 einreichen muss.

Sollte es erforderlich sein, für dieselbe Gemeinschaftsimmobilie mehrere Übersichten ausfüllen zu müssen, sind die Kenndaten der Immobilie auf allen Übersichten zuführen.

Sollte es erforderlich sein, für dieselbe Gemeinschaftsimmobilie mehrere Übersichten ausfüllen zu müssen, sind die Kenndaten der Immobilie auf allen Übersichten zuführen.
Bei mehreren verwalteten Gemeinschaftsimmobilien sind für jede Gemeinschaftsimmobilie verschiedene Übersichten auszufüllen.
Auf jeden Fall müssen alle ausgefüllten Übersichten, unabhängig davon, ob sie eine oder mehrere Gemeinschaftsimmobilien betreffen, unter Benutzung des Feldes „Vordr.
Nr." mit einer einzigen fortlaufenden Nummerierung nummeriert werden.
In den Fällen, in denen der Hausverwalter der Gemeinschaftsimmobilie von der Einreichung seiner Steuererklärung befreit ist, muss die Mitteilung mit der Übersicht AC eingereicht werden, die gemeinsam mit dem Titelseite des Vordrucks EINKOMMEN 2023 gemäß den entsprechenden Weisen und Fristen einzureichen ist.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2023

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Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2023 eingesehen werden (ab Seite 103)

TEIL I - Kenndaten der Gemeinschaftsimmobilie

Auf der Zeile K1 sind für jede Gemeinschaftsimmobilie anzugeben:

  • im Feld 1, die Steuernummer;
  • im Feld 2, die etwaige Bezeichnung.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2023

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2023 eingesehen werden (ab Seite 103)

TEIL II - Katasterdaten der Gemeinschaftsimmobilie (Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Bausubstanz)

In diesem Abschnitt sind die kennzeichnenden Katasterdaten der Gemeinschaftsimmobilie zu nennen, die Gegenstand der auf den gemeinschaftlichen Teilen der Gemeinschaftsimmobilie auszuführenden Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Bausubstanz ist, für welche die Pflicht der Mitteilung an das entsprechende Amt, das Centro Operativo di Pescara, abgeschafft wurde (Gesetzesdekret Nr. 70 vom 13. Mai 2011, am 14. Mai 2011 in Kraft getreten).
Wurde die Immobilie noch nicht in die Steuerliste aufgenommen, müssen bei der Einreichung der Erklärung die Eckdaten des Katasterantrags angegeben werden.

Zeile K2 - Katasterdaten der Gemeinschaftsimmobilie

Spalte 1 (Kennnummer Gemeinde): Katasterkode der Gemeinde angeben, in der die Gemeinschaftsimmobilie gelegen ist.
Die Kennnummer der Gemeinde kann vier oder fünf Schriftzeichen haben, so wie im Katasterdokument angegeben.

Spalte 2 (Grundstücke/Gebäude): angeben: ‘T’ wenn die Immobilie im Grundstückskataster in die Steuerliste aufgenommen wurde; ‘U’ wenn die Immobilie im Gebäudekataster in die Steuerliste aufgenommen wurde.

Spalte 4 (Stadtbereich/Katastergemeinde): Die im Katasterdokument aufgeführten Buchstaben oder Zahlen angeben, wenn vorhanden.
Für Immobilien, die in Zonen gelegen sind, in denen das Grundbuchsystem herrscht, ist der Kode „Katastergemeinde" anzugeben.

Spalte 5 (Blatt): Die im Katasterdokument aufgeführte Blattzahl angeben.

Spalte 6 (Parzelle): Die Zahl der Parzelle angeben, die in dem Katasterdokument angegeben wird und aus zwei Teilen gebildet werden kann, fünf beziehungsweise vier Ziffern, von einem Leerzeichen getrennt.
Besteht die Parzelle aus einer einzigen Serie von Ziffern, ist Letztere im linken Teil des Leerzeichens anzugeben.

Spalte 7 (Untertitel): Die im Katasterdokument aufgeführte Zahl des Untertitels angeben, wenn vorhanden.

 

Zeile K3 - Katasterantrag

Spalte 1 (Datum): Datum für die Einreichung des Katasterantrags angeben.

Spalte 2 (Nummer): Nummer des Katasterantrags angeben.

Spalte 3 (Provinz Dienststelle der Agentur der Einnahmen): Das Kürzel der Provinz angeben, in der die Provinz Dienststelle der Agentur der Einnahmen gelegen ist, an der der Antrag eingereicht wurde.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2023

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2023 eingesehen werden (ab Seite 103)

TEIL III - Daten zu den Lieferfirmen und den Kauf von Gütern und Dienstleistungen

In diesem Abschnitt müssen für jede Lieferfirma die Kenndaten und der Gesamtbetrag für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen angegeben werden, die im Kalenderjahr von der Gemeinschaftsimmobilie durchgeführt worden sind.

Die Mitteilung muss sich unabhängig von dem Kriterium der buchmäßigen Erfassung, die von der Gemeinschaftsimmobilie verfolgt wird, auf die Käufe der im Kalenderjahr durchgeführten Güter und Dienstleistungen beziehen.
Für die Festsetzung des für den durchgeführten Kauf geltenden Zeitpunkts werden die Anordnungen des Art. 6 des D.P.R. Nr. 633 vom 26. Oktober 1972 angewendet.
Daher wird die Bereitstellung der Güter generell in dem Moment durchgeführt, in dem der Vertrag abgeschlossen wird, wenn es sich um unbewegliche Güter handelt, und zum Zeitpunkt der Lieferung oder Spedition, bei beweglichen Gütern.
Dienstleistungen gelten bei der Zahlung der Vergütung als erbracht; wenn die Rechnung jedoch vor der Zahlung der Vergütung ausgestellt oder die Vergütung teilweise bezahlt wurde, gilt die Leistung mit Bezug auf den Rechnungs- oder bezahlten Betrag am Datum der Rechnungsausstellung oder der Teilzahlung als erbracht.

Insbesondere ist in den Zeilen von K4 bis K9, anzugeben:

  • im Feld 1, Steuernummer oder USt-IdNr. der Lieferfirma;
  • im Feld 2, der Nachname, wenn die Lieferfirma eine natürliche Person ist, bzw. die Bezeichnung oder der Gesellschaftsname, wenn das Subjekt keine natürliche Person ist;
  • in den Feldern von 3 bis 7, die ausschließlich auszufüllen sind, wenn die Lieferfirma eine natürliche Person ist, sind jeweils der Name und die anderen meldeamtlichen Angaben anzugeben (Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsprovinz);
  • in dem Feld 8 muss der Gesamtbetrag für den Kauf der Güter und Dienstleistungen angegeben werden, die im Kalenderjahr von der Gemeinschaftsimmobilie durchgeführt worden sind;
  • In dem Feld 9 muss der Kode des ausländischen Staat angegeben werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2023

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2023 eingesehen werden (ab Seite 104)

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