Registrierung als Vertrauensperson, Vormund, Curatore speciale, Betreuer oder Elternteil

Registrierung als Vertrauensperson, Vormund, Curatore speciale, Betreuer oder Elternteil

Registrierung als Vertrauensperson, Vormund, Curatore speciale, Betreuer oder Elternteil

Die dazu ermächtigte Vertrauensperson, der vom Vormundschaftsgericht bestellte Vormund, die Sondervormunde und der Betreuer können die vorausgefüllte Erklärung im Namen und im Interesse einer anderen natürlichen Person abgeben. Eltern von Minderjährigen, die zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, können auch auf die vorausgefüllte Erklärung zugreifen.

In allen Fällen müssen Sie Ihre persönlichen Daten verwenden, d. h. die des Vertreters, des Vormunds, des Betreuers oder der Eltern (Fisconline/Entratel, Spid, Cie, Cns), und vor allem im Besitz einer von der Agentur ausgestellten Sondergenehmigung zu sein.

Zugang zur Erklärung im Namen anderer Personen:

  • Bei der ersten Bestellung kann der Vormund oder der Betreuer den Antrag (mit digitaler Unterschrift und mit den Unterlagen, die den Zustand des Kindes bescheinigen) stellen:
    • über den Dienst "Zustellung von Dokumenten und Anträgen" (apre una nuova finestra), der sich im reservierten Bereich befindet (zugänglich mit SPID-, CNS- oder CIE-Zugangsdaten und, für die dazu berechtigten Personen, mit den von der Agentur ausgestellten Zugangsdaten: Entratel/Fisconline);
    • über PEC, indem es mit einer digitalen Signatur versehen wird;
    • Indem Sie einer PEC-Nachricht einen Scan des auf Papier erstellten und unterzeichneten Antrags sowie eine Kopie eines Ausweises beifügen;
    • als Anlage zu einer normalen E-Mail, insofern es sich bei dem Antragsformular und den Unterlagen um digital-unterzeichnete, elektronische Dokumente handelt;
    • oder durch persönliche Vorsprache bei einer beliebigen Dienststelle der Agentur der Einnahmen mit Unterlagen, die den Status als Vormund/Betreuer/Sondervormund belegen.
    Für die folgenden Jahre kann der Verlängerungsantrag auch einfach per E-Mail an das Amt geschickt werden, wobei in jedem Fall die Details des bereits beim ersten mal beim Amt eingereichten Antrags und eine Kopie des Ausweises des Vormunds/Sondervormunds/Verwalters beizufügen sind.
  • der Elternteil kann den Antrag mit einer digitalen Unterschrift versehen und die Ersatzerklärung gemäß Artikel 46 und 47 des Präsidialerlasses 445/2000, die seine Eigenschaft als Elternteil bescheinigt, sowie eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen beifügen
    • über den Dienst "Zustellung von Dokumenten und Anträgen"(apre una nuova finestra) im reservierten Bereich (zugänglich mit SPID-, CNS- oder CIE-Zugangsdaten und, für diejenigen, die dazu berechtigt sind, mit den von der Agentur ausgestellten Zugangsdaten: Entratel/Fisconline)
    • über PEC, indem es mit einer digitalen Signatur versehen wird;
    • indem er einer PEC-Nachricht die eingescannte Kopie des in Papierform erstellten und unterzeichneten Antrags sowie eine Kopie des Ausweises beifügen;
    • persönlich in einem beliebigen Bezirksamt der Steuerbehörde.
  • Sollte der Elternteil im Vorjahr die vorausgefüllte Erklärung im Namen und für Rechnung des Kindes unter Verwendung des spezifischen Webdienstes abgegeben haben und das Kind noch minderjährig sein, wird der Zugang auch für das laufende Jahr genehmigt.
  • Die dazu genehmigte Vertrauensperson kann im Namen der betroffenen Person auf die vorausgefüllte Steuererklärung oder die Online-Dienste des privaten Bereichs zugreifen. Das Formular für den Antrag auf Zulassung der Vertrauensperson oder deren Sperrung, das auf der Website der Steuerbehörde verfügbar ist, wird vorgelegt.

    a) Durch die betroffene Person:
    • über eine spezielle Webfunktion, die im reservierten Bereich im Abschnitt “Profilo utente/Autorizzazione soggetti terzi” (Benutzerprofil/Autorisierung Dritter) zur Verfügung gestellt wird;
    • als Anlage zu einer zertifizierten E-Mail-Nachricht (Pec) über ein Postfach, das der betreffenden Person oder der dazu befugten Vertrauensperson zugewiesen ist, die an die zuständige Provinzialdirektion gesendet wird und mit einer digitalen Signatur unterzeichnet ist, oder, wenn es in Papierform ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet wird, kann eine Computerkopie (z. B. ein Scan) eines analogen Dokuments (z. B. ein auf Papier ausgefüllter und unterzeichneter Antrag) geschickt werden und von Computerkopien der Ausweisdokumente der betroffenen Person begleitet werden;
    • bei einer beliebigen Geschäftsstelle der Agentur der Einnahmen durch Vorlage des Originalformulars in Papierform und mit handschriftlicher Unterschrift sowie einer Kopie des Dokuments der betreffenden Person;
    • über den Online-Videoanrufdienst, der im Abschnitt "Termin buchen" auf der Website der Agentur der Einnahmen verfügbar ist, gemäß den dort angegebenen Modalitäten. In diesem Fall wird das in Papierform ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Formular zusammen mit dem Ausweisdokument der betreffenden Person auf dem Bildschirm angezeigt. Am Ende des Termins kann der Betroffene das Formular mit einer digitalen Unterschrift versehen und als Anlage zu einer zertifizierten E-Mail (PEC) oder einer gewöhnlichen E-Mail-Nachricht an die kontaktierte Stelle der Agentur der Einnahmen senden oder alternativ dazu eine Computerkopie des analogen Dokuments zusammen mit einer Kopie seines Identitätsdokuments an diese Stelle schicken.
    b) durch die Vertrauensperson, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheiten an der Ausübung der unter Buchstabe a) genannten Tätigkeit gehindert ist, indem er das vom Betroffenen unterzeichnete Original des Formulars ausschließlich bei einem beliebigen territorialen Amt der Agentur der Einnahmen vorlegt und eine Kopie des Ausweises des Betroffenen und der Vertrauensperson sowie eine vom Allgemeinmediziner (dem Hausarzt des Betroffenen oder dessen Stellvertretern) ausgestellte Bescheinigung über den Zustand der Verhinderung des Betroffenen beifügt. Befindet sich die betreffende Person, auch vorübergehend, in einer Gesundheits- oder Heimeinrichtung, kann die Bescheinigung von einem gesetzlich dazu befugten Arzt dieser Einrichtung ausgestellt werden. Die Angaben in der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung dürfen nicht über die Angaben in dem auf der Website der Agentu der Einnahmen verfügbaren Faksimile hinausgehen.

Das Formular zur Beantragung der Sperrung einer Vertrauensperson kann von der betroffenen Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihren Erben eingereicht werden. Wird der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter oder den Erben gestellt, so ist dem Formular eine Bescheinigung über deren Befähigung beizufügen. Die Sperrung kann zum Schutz des Betroffenen, auch wenn er nicht in der Lage ist, den Antrag zu stellen, von Amts wegen vorgenommen werden.

Achtung: Jede Person darf nur eine Vertrauensperson benennen; darüber hinaus darf jede Person von höchstens drei Personen als Vertrauensperson benannt und innerhalb eines Kalenderjahres höchstens dreimal gesperrt werden. Wurde eine Person innerhalb eines Kalenderjahres dreimal gesperrt, kann sie für dieses Jahr nicht mehr als Vertrauensperson zugelassen werden. Die Vertrauensperson handelt außerhalb der Ausübung einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit. Hat die Vertrauensperson die vorausgefüllte 730 Erklärung für die betreffende Person abgegeben oder begonnen, sie zu ändern, so kann die betreffende Person die Dokumente, die sich auf die vorausgefüllte Erklärung beziehen, weiterhin einsehen und ausdrucken, darf aber keine weiteren Vorgänge vornehmen

Die Zulassung der Vertrauensperson ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, das die betreffende Person in ihrem Antrag angegeben hat. Diese Frist darf nicht länger sein als der 31. Dezember des zweiten Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Zulassung aktiviert wird. Wird keine Frist angegeben, so erlischt die Zulassung am 31. Dezember des Jahres, in dem sie aktiviert wird.

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