Zugang als Erbe

Zugang als Erbe

Zugang als Erbe

Um die Erklärung im Namen einer verstorbenen Person als Erbe abrufen zu können, müssen Sie über eine entsprechende Genehmigung verfügen.

Wenn Sie bereits befugt sind und die Erklärung im Namen einer verstorbenen Person als Erbe abrufen möchten, können Sie die Erklärung einreichen, indem Sie sich im reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen mit Ihrem Berechtigungsnachweis (Spid, CNS, CIE und, für diejenigen, die dazu berechtigt sind, der von der Agentur ausgestellte Berechtigungsnachweis) authentifizieren. Nach dem Einloggen in den privaten, clicca “Dichiarazione precompilata”

und wählen Sie dann "Zugriff auf die Erklärung als Erbe".

Wählen Sie dann die Steuernummer der verstorbenen Person aus, für die Sie die Steuererklärung abgeben möchten.

Die Agentur stellt dem bevollmächtigten Erben eine Steuererklärung für die verstorbene Person zur Verfügung, die Angaben zu den Einkünften, den abzugsfähigen und absetzbaren Ausgaben des Verstorbenen, die der Steueragentur bereits von externen Stellen mitgeteilt wurden (z. B. Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge, Hypothekenzinsen, Versicherungsprämien, Sozialversicherungsbeiträge usw.), sowie weitere Informationen aus dem Steuerregister enthält. Nachdem der Erbe die Erklärung angenommen, geändert oder ergänzt hat, kann er sie direkt über die Webanwendung versenden.

Was insbesondere die Kosten für die Gesundheitsfürsorge und die damit verbundenen Erstattungen betrifft, kann der Erbe aufgrund der Datenschutzmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht auf die Details der einzelnen Ausgaben und Erstattungen zugreifen. Er kann jedoch die nach Ausgabenart aufgeschlüsselten aggregierten Daten des Erblassers und der von ihm abhängigen Personen einsehen, mit Ausnahme derjenigen, für die ein Einspruch erhoben wurde. Darüber hinaus darf der Erbe das Verfahren der unterstützten Ausfüllung nicht zur Ergänzung der Übersicht E des Erblassers verwenden.

Anspruchsberechtigte Erben (im Namen von Personen, die im Jahr 2022 oder bis zum 30. September 2023 verstorben sind) können zusätzlich zum Einkommensformular auch das Formular 730 verwenden, sofern der Verstorbene die Voraussetzungen für die Einreichung des Formulars 730 erfüllt hat, d. h. im Jahr 2022 ein Arbeitseinkommen, ein Renteneinkommen und/oder ein dem Arbeitseinkommen gleichgestelltes Einkommen bezogen hat. Für Personen, die nach dem 30. September 2023 verstorben sind, kann die Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 hingegen nur mit dem Vordruck Einkommen - PF eingereicht werden.

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