Als Vertreter (Vertrauensperson), Vormund, Curatore speciale, Betreuer oder Elternteil
Als Vertreter (Vertrauensperson ), Vormund, Curatore speciale, Betreuer oder Elternteil
Als Vertreter (Vertrauensperson ), Vormund, Curatore speciale, Betreuer oder Elternteil
Nachdem Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (Spid, CIE, CNS und, für diejenigen, die dazu berechtigt sind, mit den von der Agentur [Entratel/Fisconline] ausgestellten Zugangsdaten) in den privaten Bereich eingeloggt haben, klicken Sie in der Rubrik "Beliebteste Dienste" auf die Schaltfläche "Vorausgefüllte Erklärung".
Wählen Sie dann die Schaltfläche "Benutzer ändern" im Feld "Vorgefertigte Anmeldung im Namen einer anderen Person".
Wählen Sie dann aus, wie Sie vorgehen möchten (Bevollmächtigter, Vormund, Elternteil ....) und geben Sie die Steuernummer der Person ein, für die Sie vorgehen möchten.
Wählen Sie schließlich die Schaltfläche "Vorausgefüllte Erklärung" im Abschnitt "Beliebteste Dienste".
Der Bevollmächtigte (Vertrauensperson) kann bei der vorausgefüllten Steuererklärung des Vollmachtgebers:
- - Aggregierte Gesundheitsdaten und weitere Details einsehen
- - Auf ein unterstütztes Ausfüllverfahren zurückgreifen
- - Die Liste der einzelnen Finanzintermediäre und CAFs einsehen, die der Agentur der Einnahmen eine Anfrage für den Zugang zum vorausgefüllten Vordruck 730 des Vollmachtgebers gestellt haben
- - Kontaktdaten oder IBAN Nummer einsehen/ändern
- - Statusnachrichten lesen (in Bearbeitung, gesendet…)
- - Die Liste der durch ihn/sie im Namen des Vollmachtgebers eingereichten Erklärungen und die damit verbundenen Rechnungen und F24
- - Den Bestimmungszweck der "Abgaben einsehen"
- - Die vorausgefüllte Erklärung genehmigen, ändern oder versenden
Der Vollmachgeber kann nur:
- - die Statusnachrichten lesen (in Bearbeitung, gesendet…)
- - detaillierte und aggregierte Gesundheitsdaten einsehen
- - eine Zusammenfassung der Daten einsehen, die der Erstellung der vorgedruckten Erklärung dienen
- - die vorgedruckte Erklärung einsehen und ausdrucken
- - "den Bestimmungszweck der Abgaben" einsehen
Der Vollmachtgeber kann nicht:
- - Übermittelte und erhaltene Erklärungen, sowie getätigte F24 Zahlungen (inkl. Archiveinträge) einsehen
- - Kontaktdaten und IBAN Nummer einsehen
Ernennt der Vollmachtgeber einen neuen Bevollmächtigten, kann letzterer eine sich in Bearbeitungsphase befindende Erklärung freigeben.