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Für gemeinnützige Aufwendungen (Spenden) an ONLUS, Sozialförderungsverbände, Sozialgenossenschaften und NGOs gilt eine Steuerabsetzung von 30% für einen Gesamtbetrag von höchstens 30.000 Euro oder alternativ ein Steuerabzug von maximal 10% des gesamten ausgewiesenen Einkommens. Daher werden diese Gebühren in der vorausgefüllten Erklärung als Absetzug oder Abzug eingeordnet, je nach dem für den Steuerzahler günstigsten Ergebnis auf Grundlage der Informationen, die in den bei der Agentur eingegangenen Einheitlichen Bescheinigungen enthalten sind. Auf jedem Fall hat der Steuerzahler das Recht, die Erklärung zu ändern, indem er die Aufwendung unter den absetzbaren bzw. den abzugsfähigen Aufwendungen meldet.

Bei Spenden an ehrenamtliche Organisationen gilt dagegen eine Absetzung von 35% auf einen Gesamtbetrag von höchstens 30.000 Euro oder alternativ ein Steuerabzug von maximal 10% des angegebenen Gesamteinkommens. Diese Aufwendungen werden daher in der vorausgefüllten Erklärung als Absetzung oder Abzug eingeordnet, je nach dem für den Steuerzahler günstigsten Ergebnis auf Grundlage der Informationen, die in den bei der Agentur eingegangenen Einheitlichen Bescheinigungen enthalten sind. Auf jedem Fall hat der Steuerzahler das Recht, die Erklärung zu ändern, indem er die Aufwendung unter den absetzbaren bzw. den abzugsfähigen Aufwendungen meldet.

Abschließend gilt für Spenden an anerkannte Stiftungen und Verbände, deren gesetzlicher Zweck der Schutz, die Förderung und die Aufwertung des Vermögens von künstlerischem, historischem und landschaftlichem Interesse oder die Entwicklung oder Förderung wissenschaftlicher Forschungsaktivitäten ist, nur ein Steuerabzug von maximal 10% des gesamten ausgewiesenen Einkommens. Daher werden diese Gebühren in der vorausgefüllten Erklärung unter den abzugsfähigen Gebühren eingeordnet. 


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Zuerst muss überprüft werden, ob der vom Inps ausgestellte Pincode vom Typus „aktiv" ist. Andernfalls wird dies vom Authentifizierungsvorgang gemeldet und angegeben, wie er konvertiert werden kann. Man kann den Zugang direkt durch die Internetseite des Inps vornehmen, der Zugang kann aber auch von der Internetseite der Agentur der Einnahmen durchgeführt werden.

Die vom INPS ausgestellte Dispositionsberechtigung können von den im INPS-Rundschreiben Nr. 127 vom 12. August 2021 genannten Personen verwendet werden.


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Der Zugang zur vorausgefüllten Erklärung kann unter Verwendung eines der folgenden Authentifizierungsinstrumente erfolgen:

  • Nationale Servicekarte (CNS) oder SPID-Identität gemäß Art. 64 des Gesetzes über die digitale Verwaltung;
  • Elektronische Identitätskarte (CIE) gemäß Art. 66 Absatz 1 des Gesetzes über die digitale Verwaltung;
  • Zugangsdaten der Agentur der Einnahmen (Entratel/Fisconline) für Personen, die berechtigt sind, sie zu benutzen
  • Vom INPS ausgestellte Dispositionsberechtigung (für die im INPS-Rundschreiben Nr. 127 vom 12. August 2021 genannten Personen).

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L’art. 1 del decreto legislativo 29 dicembre 2021, n. 230, ha istituito, a decorrere dal 1° marzo 2022, l’assegno unico e universale per i figli a carico (AUU), modificando la disciplina delle detrazioni per carichi di famiglia contenuta nell’articolo 12 del TUIR. Pertanto, dal 1° marzo 2022 le detrazioni per i figli a carico spettano solo per i figli con 21 anni o più. Per i figli di età inferiore, esse sono state sostituite dall’assegno unico che è erogato dall’INPS a seguito di apposita richiesta.

L’ammontare delle detrazioni spettanti per il periodo dal 1° gennaio 2022 al 28 febbraio 2022 è determinato secondo le vecchie regole mentre si applicano i nuovi criteri con riferimento al periodo dal 1° marzo 2022 al 31 dicembre 2022.

La fonte di precompilazione del modello 730 con riguardo ai dati dei familiari a carico è la Certificazione Unica. Nello specifico, nella colonna “5” (n. mesi a carico) della dichiarazione 730 precompilata, è riportato il numero dei mesi dell’anno durante i quali il familiare è stato a carico (“12” se il familiare è stato a carico per tutto il 2022, “5” per un figlio nato nel mese di agosto 2022). Nella Colonna 9 (gennaio/febbraio) è riportato il numero di mesi per i quali spetta la detrazione.  Ciò premesso, a causa di una possibile anomalia riscontrata in alcune Certificazioni Uniche, nella colonna 5 (mesi a carico) del prospetto dei familiari della dichiarazione precompilata è stato riportato il valore 2 (o il valore 1), coincidente con il valore riportato nella colonna 9, anziché l’effettivo numero di mesi per cui il figlio è stato a carico del genitore nel corso dell’anno 2022.

La modifica o meno di tale valore, prima dell’invio della dichiarazione, generalmente non ha effetti sull’esito contabile della dichiarazione, con eccezione della casistica sotto riportata.

Per i residenti nella Provincia di Bolzano o nelle Regioni Campania, Puglia, Piemonte e Sardegna, il valore riportato in colonna 5 può incidere sull’ammontare dell’addizionale regionale dovuta, in quanto su tale valore, come risulta dall’esempio sotto riportato, sono calcolate alcune agevolazioni sull’addizionale regionale all’Irpef.

Esempio  Regione Sardegna

Ai contribuenti con un reddito imponibile ai fini dell'addizionale regionale, (rigo 71 mod. 730-3) non superiore ad euro 50.000,00 e con figli a carico di età inferiore a 18 anni, spetta una detrazione d'imposta di euro 200,00 per ogni figlio, in proporzione alla percentuale ed ai mesi di carico;

 

Caso 1 (figlio con mesi a carico 12)

primo rigo (F1) Mesi a carico 12 percentuale 50%

Detrazione spettante 200 x 12/12 x 50% = 100

Caso 2 (figlio con mesi a carico 2)

primo rigo (F1) Mesi a carico 2 percentuale 50%

Detrazione spettante 200 x 2/12 x 50% = 16,66

Ciò premesso, i residenti nelle regioni diverse da quelle sopra elencate, se riscontrano che non è corretto il numero dei mesi di carico per il figlio indicato nel prospetto del 730 precompilato, possono modificare tale dato oppure non variarlo. In entrambi i casi non ci sono conseguenze sul calcolo dell’Irpef e delle addizionali e comunque sulla compilazione della dichiarazione.

 Qualora il contribuente avesse già inviato la dichiarazione 730 precompilata con i valori errati, potrà eventualmente annullarla e inviarne una nuova entro il 20 Giugno 2023.

Oltre tale data, il contribuente potrà integrare la dichiarazione con:

  • MODELLO Redditi Persone fisiche 2023  (correttivo nei termini) entro il 30 Novembre 2023;
  • MODELLO Redditi Persone fisiche (dichiarazione integrativa) entro il termine previsto per la presentazione del modello REDDITI relativo all’anno successivo.

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Da die Steuergutschrift für die angepasste körperliche Betätigung (Afa) nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Antrag auf telematischem Wege bei der Agentur eingereicht wurde, wird der Betrag der Gutschrift, der im genehmigten Umfang genutzt werden kann, nur im Informationsblatt des Begünstigten angegeben, um diesem das Ausfüllen der Zeile G15 des Vordrucks 730 oder der Zeile CR31 des Vordrucks Einkommen zu erleichtern, wobei es dem Begünstigten überlassen bleibt, zu beurteilen, ob er alle Voraussetzungen für die Steuervergünstigung erfüllt. Die Steuergutschrift kann nicht mit anderen Steuervergünstigungen für dieselben Ausgaben kumuliert werden und kann in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Nicht genutzte Beträge können in den Folgejahren verwendet werden. Handelt es sich bei dem Begünstigten um einen Familienangehörigen, der steuerlich unterhaltsberechtigt ist, werden die Angaben zur Steuergutschrift nicht auf dem Informationsblatt der Erklärung des Familienangehörigen, von dem er unterhaltsabhängig ist, aufgeführt.
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In Anbetracht der Tatsache, dass es verschiedene Arten von Abzügen zugunsten von Steuerpflichtigen gibt, die in einer gemieteten Immobilie leben, wie z.B. diejenigen, die sich auf eine als Hauptwohnung genutzte Unterkunft beziehen (Zeile E71 Codes 1, E71 Codes 1, 2 und 4 und Zeile E72) und die Ausgaben für auswärtige Studenten (Zeilen E8-E10 Code 18), und dass die Daten des Steuerregisters nicht die Informationen enthalten, die nur der Steuerpflichtige selbst kennt, und die sich auf die subjektiven Bedingungen beziehen, die ihn zu dem einen oder anderen Abzug berechtigen (für weitere Informationen siehe die Anleitung zur Abfassung des Vordrucks 730 unter folgendem Link: LINK EINFÜGEN), sind im Informationsblatt der vorausgefüllten Erklärung der Person, die Mieter/Halter/Bewohner einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie ist, nützliche Elemente zum Ausfüllen des Formulars enthalten, wobei es dem Steuerpflichtigen selbst überlassen bleibt, zu beurteilen, ob er alle gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Steuervorteil erfüllt.

Die im Informationsblatt angegebenen und vom Steuerpflichtigen beim Ausfüllen des Vordrucks 730 verwendbaren Angaben zum Mietvertrag sind insbesondere: Angaben zum Mietvertrag, Art des Mietverhältnisses (frei oder konventionell), Anzahl der Tage, Vorhandensein anderer Miteigentümer des Mietverhältnisses oder Anteil am Eigentum, Höhe der Miete.


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Wenn Sie die Zulassung für den Zugriff auf die vorausgefüllte Erklärung für eine andere Person erhalten haben, greifen Sie auf den privaten Bereich mit den SPID-, CNS- oder CIE-Zugangsdaten zu, und für Personen, die dazu berechtigt sind, mit den von der Agentur (Entratel/Fisconline) ausgestellten Zugangsdaten, und wählen Sie somit den Zugriff auf die vorausgefüllte Erklärung im Namen einer anderen Person.

Das auf der Website der Agentur der Einnahmen verfügbare Formular zur Beantragung der Zulassung der Vertrauensperson bzw. der möglichen Sperrung wird eingereicht:

  • a) Von der betroffenen Person:
    • über eine spezielle Webfunktion, die im reservierten Bereich im Abschnitt "Profilo utente/Autorizzazione soggetti terzi " zur Verfügung gestellt wird;
    • als Anlage zu einer zertifizierten E-Mail-Nachricht (PEC) über ein Postfach, das der betreffenden Person oder der dazu befugten Vertrauensperson zugewiesen ist, die an die zuständige Provinzialdirektion gesendet wird und mit einer digitalen Signatur unterzeichnet ist, oder, wenn es in Papierform ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet wird, kann eine Computerkopie (z. B. ein Scan) eines analogen Dokuments (z. B. ein auf Papier ausgefüllter und unterzeichneter Antrag) geschickt werden und von Computerkopien der Ausweisdokumente der betroffenen Person begleitet werden;
    • bei einer beliebigen Geschäftsstelle der Agentur der Einnahmen durch Vorlage des Originalformulars in Papierform und mit handschriftlicher Unterschrift sowie einer Kopie des Dokuments der betreffenden Person;
    • über den Online-Videoanrufdienst, der im Abschnitt "Termin buchen" auf der Website der Agentur der Einnahmen verfügbar ist, gemäß den dort angegebenen Modalitäten. In diesem Fall wird das in Papierform ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Formular zusammen mit dem Ausweisdokument der betreffenden Person auf dem Bildschirm angezeigt. Am Ende des Termins kann der Betroffene das Formular mit einer digitalen Unterschrift versehen und als Anlage zu einer zertifizierten E-Mail (PEC) oder einer gewöhnlichen E-Mail-Nachricht an die kontaktierte Stelle der Agentur der Einnahmen senden oder alternativ dazu eine Computerkopie des analogen Dokuments zusammen mit einer Kopie seines Identitätsdokuments an diese Stelle schicken.
  • b) durch die Vertrauensperson, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheiten an der Ausübung der unter Buchstabe a) genannten Tätigkeit gehindert ist, indem er das vom Betroffenen unterzeichnete Original des Formulars ausschließlich bei einem beliebigen territorialen Amt der Agentur der Einnahmen vorlegt und eine Kopie des Ausweises des Betroffenen und der Vertrauensperson sowie eine vom Allgemeinmediziner (dem Hausarzt des Betroffenen oder dessen Stellvertretern) ausgestellte Bescheinigung über den Zustand der Verhinderung des Betroffenen auf der Basis der auf der Webseite der Agentur der Einnahmen verfügbaren Vorlage beifügt. Befindet sich die betreffende Person, auch vorübergehend, in einer Gesundheits- oder Heimeinrichtung, kann die Bescheinigung von einem gesetzlich dazu befugten Arzt dieser Einrichtung ausgestellt werden. Das Formular zur Beantragung der Sperrung einer Vertrauensperson kann von der betroffenen Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihren Erben eingereicht werden. Wird der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter oder den Erben gestellt, so ist dem Formular eine Bescheinigung über deren Befähigung beizufügen.

Die Sperrung kann zum Schutz des Betroffenen, auch wenn er nicht in der Lage ist, den Antrag zu stellen, von Amts wegen vorgenommen werden. Jede Person darf nur eine Vertrauensperson benennen; darüber hinaus darf jede Person von höchstens drei Personen als Vertrauensperson benannt und innerhalb eines Kalenderjahres höchstens dreimal gesperrt werden. Wurde eine Person innerhalb eines Kalenderjahres dreimal gesperrt, kann sie für dieses Jahr nicht mehr als Vertrauensperson zugelassen werden. Die Vertrauensperson handelt außerhalb der Ausübung einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit. Hat die Vertrauensperson die vorausgefüllte 730 Erklärung für die betreffende Person abgegeben oder begonnen, sie zu ändern, so kann die betreffende Person die Dokumente, die sich auf die vorausgefüllte Erklärung beziehen, weiterhin einsehen und ausdrucken, sie darf aber keine weiteren Vorgänge vornehmen.

Die Zulassung der Vertrauensperson ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, das die betreffende Person in ihrem Antrag angegeben hat. Diese Frist darf nicht länger sein als der 31. Dezember des zweiten Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Zulassung aktiviert wird. Wird keine Frist angegeben, so erlischt die Zulassung am 31. Dezember des Jahres, in dem sie aktiviert wird.


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Um auf die vorausgefüllte Erklärung des Verstorbenen zugreifen zu können und diese dann abzugeben, muss die erbberechtigte Person zugelassen sein. Zu diesem Zweck kann eine Genehmigung eingeholt werden, indem der Erbe gemäß dem Präsidialerlass 445/2000 den eigenen Status als Erbe über den speziellen Service „Autorisierung Dritter“ im reservierten Bereich der Website der Steuerbehörde erklären, indem er mit den eigenen Zugangsdaten (SPID, CNS, CIE oder, für diejenigen, die dazu berechtigt sind, mit den von der Agentur ausgestellten Zugangsdaten) zugreifen. Alternativ können Sie den mit einer digitalen Signatur versehenen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung auch über PEC senden. Wird der Antrag auf Papier gestellt und unterzeichnet, kann die Computerkopie eines analogen Dokuments zusammen mit einer Kopie des Identitätsdokuments als Anlage zur PEC-Nachricht übermittelt werden. Schließlich können Sie jederzeit persönlich bei einer beliebigen Dienststelle der Steuerbehörde vorstellig werden und die Unterlagen vorlegen, die Ihren Status als Erbe oder eine Ersatzerklärung belegen.

Wenn ein zum Zugriff berechtigter Erbe bereits die die verstorbene Person betreffende vorausgefüllte Erklärung 730 abgegeben oder visualisiert bzw. mit deren Änderung begonnen hat, können die anderen zum Zugriff berechtigten Miterben sie weiterhin visualisieren, jedoch keine weiteren Vorgänge vornehmen. Um das an eine andere erbberechtigte Person zu ermöglichen, muss der bereits angemeldete Erbe zunächst über eine spezielle Funktion in der Web-App darauf "verzichten".

Wenn der Erbe im Vorjahr zum Zugriff auf die vorausgefüllte Erklärung 730 berechtigt war, ist der Zugriff auch für das laufende Jahr gestattet.


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In Anbetracht der Tatsache, dass für das Steuerjahr 2022 der "Bonus" gemäß den Bedingungen der Vorjahre anerkannt wird, wenn er für Urlaube verwendet wurde, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen haben, die Zahlung aber in den ersten Januartagen 2022 erfolgt ist, steht die Begünstigung zu Gunsten des Steuerpflichtigen, an dem die Rechnung oder das Handelsdokument oder die Quittung des Dienstleisters (sog. Benutzer) ausgestellt wird.

Ist also der Benutzer ein steuerlich von anderen abhängiges Familienmitglied, muss er auch Teil der gleichen ISEE-Familieneinheit sein, wie die Person, von der er abhängig ist. Somit kann der “Bonus” von der Erklärung dieser Person abgezogen werden.

Die Zeile E83 vom vorausgefülltem 730 enthält einen Betrag in der Höhe von 20 Prozent des Urlaubsbonus für die Familieneinheit (oder 20 Prozent des Aufenthaltsbetrags, wenn dieser unter dem Höchstbetrag der anerkannten Leistung liegt).

Auf jedem Fall sind die Informationen über die Höhe des tatsächlichen Abzugs (und den erhaltenen Rabatt) in der "Steuerschublade" des Benutzers verfügbar. Wenn der Betrag des Abzugs in der Zeile E83 nicht vorhanden ist, um den Abzug nutzen zu können, können Sie die Zeile selbst ausfüllen, nachdem Sie überprüft haben, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.


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Der "Urlaubsbonus" kann wie folgend verwendet werden:

  • 80% in Form eines Rabatts auf den Betrag, der dem touristischen Dienstleister zusteht;
  • für 20% als Steuerabzug in der Steuererklärung.

Falls 80% des Bonus unangemessen verwendet wurde, können Sie ihn ohne Strafen und Zinsen zurückgeben, indem Sie die Zeile E83 Ihrer vorausgefüllten Erklärung ändern.

Insbesondere muss im Vordruck 730 das, was in Zeile E83 (Sonstige Abzüge) mit Code 3 und dem relativen Betrag vorgeschlagen wird, gelöscht werden. In die Zeile E83 muss dann den Code "4" und den Betrag des nicht fälligen Rabattes, die in Form eines Rabatts für die Zahlung des Aufenthalts verwendet wurde, angegeben werden. Offensichtlich wird die Zeile nicht mit dem Code "3" ausgefüllt, und es besteht kein Anspruch auf den weiteren Abzug von 20%. Im Vordruck Redditi PF, nachdem die vorausgefüllte Zeile RP83 mit Code 3 des vorausgefüllten Vordrucks Redditi gelöscht worden ist, muss der zurückzugebende Betrag in die Zeile RP83 (Sonstige Abzüge) eingegeben werden, und zwar immer mit Code 4.


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