Registrierung als Erbe

Registrierung als Erbe

Registrierung als Erbe

Der Erbe kann die Erklärung für eine verstorbene Person direkt über die Web-App einreichen.

Um Zugang zur vorgefertigten Erklärung der verstorbenen Person zu erhalten, muss der Erbe seine persönlichen Zugangsdaten verwenden (Spid, CIE, Cns, Entratel/Fisconline für diejenigen, die dazu berechtigt sind) und vor allem im Besitz der von der Agentur ausgestellten Genehmigung sein, nachdem er sich als Erbe der verstorbenen Person, für die er die Erklärung abgeben möchte, qualifiziert hat.

Der Erbe kann eine Zulassung erhalten, indem er gemäß dem Präsidialerlass 445/2000 seinen Status über den speziellen Dienst "Genehmigung von Dritten" erklärt, der im reservierten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen zur Verfügung steht und zu dem er mit seinem Berechtigungsnachweis (SPID, CNS, CIE oder, für diejenigen, die dazu berechtigt sind, mit dem von der Agentur ausgestellten Berechtigungsnachweis) Zugang hat.
Um eine Sondergenehmigung zu beantragen, müssen Sie die Verfahren einhalten, die in dem entsprechenden Informationsblatt (apre una nuova finestra) auf der Website der Agentur der Einnahmen angegeben sind.

Alternativ kann der mit einer digitalen Signatur versehene Zulassungsantrag auch als Anhang zu einer zertifizierten E-Mail-Nachricht an eine beliebige Provinzdirektion der Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Wird der Antrag auf Papier gestellt und unterschrieben, kann die Computerkopie eines analogen Dokuments zusammen mit einer Kopie des Identitätsdokuments des Erben als Anhang an die PEC-Nachricht gesendet werden.

Schließlich können Sie auch persönlich bei einer beliebigen Außenstelle der Agentur der Einnahmen vorstellig werden und die Unterlagen zum Nachweis Ihrer Erbenstellung oder eine Ersatzerklärung vorlegen.

Wenn Sie ein zugangsberechtigter Erbe sind und die vorausgefüllte Erklärung 730, die sich auf den Verstorbenen bezieht, abgeschickt, eingesehen oder mit der Bearbeitung begonnen haben, können die anderen Erben, sofern sie zugangsberechtigt sind, die vorausgefüllte Erklärung zwar einsehen und ausdrucken, aber sie können die anderen Vorgänge (z. B. die Bearbeitung oder das Abschicken der Erklärung) nicht durchführen.

Falls der Erbe im Vorjahr dazu ermächtigt war, auf die vorausgefüllte Steuererklärung 730 zuzugreifen, ist der Zugriff auch für das laufende Jahr genehmigt.

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