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ÜBERSICHT W - Ausländische Investitionen und Anlagen finanzieller oder kapitalmäßiger Art

ÜBERSICHT W - Ausländische Investitionen und Anlagen finanzieller oder kapitalmäßiger Art

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Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 105)

ABSCHNITT I - Angaben zu Investitionen und Vermögenswerten

Die Übersicht W muss von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Italien ausgefüllt werden, die ausländische Anlagen und ausländische Vermögenswerte finanzieller Art in Form von Eigentum oder anderen dinglichen Rechten halten, unabhängig von der Art und Weise ihres Erwerbs, um die vorgeschriebenen Meldepflichten zu erfüllen (so genannte „Steuerüberwachung“), und auch für Krypto-Vermögenswerte, die über „Wallets“, „digitale Konten“ oder andere Ablage- oder Speichersysteme gehalten werden.

Übersicht W muss auch ausgefüllt werden, um die folgenden Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentum an den ausländischen Investitionen und Vermögenswerten zu ermitteln:

  • Steuer auf den Wert von Immobilien im Ausland (IVIE);
  • Steuer auf den Wert von Finanzprodukten von im Ausland geführten Girokonten und Sparkonten (IVAFE);
  • Ersatzsteuer auf den Wert von Krypto-Anlagen.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 105)

ABSCHNITT II - IVAFE-Zahlungen und Rückstände

Die Zeile W6 muss vom Steuerzahler wie folgt ausgefüllt werden:

  • in Spalte 2 (Überschuss der vorherigen Erklärung) geben Sie die eventuelle Gutschrift auf den Wert der im Ausland gehaltenen Finanzanlagen ein, die sich aus der Einkommensteuererklärung 2022 ergibt und in Spalte 5 der Zeile RX26 der Einkommensteuererklärung Einkommen NP 2023 angegeben ist;
  • geben Sie in Spalte 3 (Überschussverrechnung Vordruck F24) den Betrag einer eventuellen Überschussverrechnung der IVAFE auf dem Vordruck F24 an;
  • geben Sie in Spalte 4 (Gezahlte Anzahlungen) den Gesamtbetrag der mit dem Vordruck F24 gezahlten Beträge unter Angabe der Steuercodes 4047 (erste Anzahlung) und 4048 (zweite Anzahlung) und des Jahres 2023 an;
  • geben Sie in Spalte 7 (Überschuss Saldozahlung - IVAFE) den Betrag des Überschusses der Saldozahlung an, insbesondere die Differenz, falls positiv, zwischen der Summe der mit dem Vordruck F24 gezahlten Beträge (unter Verwendung des Steuercodes 4043 und des Jahres 2023) und der geschuldeten Steuer, die in dieser Spalte anzugeben ist. Im Falle einer Überzahlung aufgrund einer spontanen Rückzahlung, die gemäß dem im Rundschreiben Nr. 48/E vom 7. Juni 2002 (Antwort auf Frage 6.1) und im Beschluss 452/E vom 27. November 2008 beschriebenen Verfahren erfolgt, muss das Formular EINKOMMEN NP verwendet werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 107)

ABSCHNITT III - IVIE-Zahlungen und Restbeträge

Die Zeile W7 muss vom Steuerzahler wie folgt ausgefüllt werden:

  • in Spalte 2 (Überschuss der vorherigen Erklärung) geben Sie die eventuelle Steuergutschrift auf den Wert des im Ausland gehaltenen Vermögens an, die sich aus der Einkommensteuererklärung 2022 ergibt und in Spalte 5 der Zeile RX25 des Formulars EINKOMMEN NP 2023 angegeben ist;
  • in Spalte 3 (Überschuss, der mit dem Vordruck F24 ausgeglichen wurde) den Betrag auf den Wert des im Ausland gehaltenen Vermögens an, der möglicherweise mit dem Vordruck F24 ausgeglichen wurde;
  • in Spalte 4 (Gezahlte Anzahlungen) geben Sie den Gesamtbetrag der mit dem Vordruck F24 gezahlten Beträge an, unter Angabe der Steuernummern 4044 (erste Anzahlung) und 4045 (zweite Anzahlung) und des Jahres 2023;
  • in Spalte 7 (Überschuss Saldozahlung - IVIE) geben Sie den Betrag des Überschusses der Saldozahlung an, insbesondere die Differenz, falls positiv, zwischen dem mit dem Vordruck F24 gezahlten Gesamtbetrag (unter Verwendung des Steuercodes 4041 und des Jahres 2023) und der geschuldeten Steuer, die in dieser Spalte angegeben werden muss. Im Falle einer Überzahlung aufgrund einer spontanen Rückzahlung, die gemäß dem im Rundschreiben Nr. 48/E vom 7. Juni 2002 (Antwort auf Frage 6.1) und im Beschluss 452/E vom 27. November 2008 beschriebenen Verfahren erfolgt, muss das Formular EINKOMMEN PF verwendet werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 107)

ABSCHNITT IV - Zahlungen und Restbeträge Krypto-Vermögenssteuer

Die Zeile W8 muss vom Steuerzahler wie folgt ausgefüllt werden:

  • geben Sie in Spalte 7 (Überschuss Saldozahlung - Krypto-Vermögenssteuer) den Betrag des Überschusses der Saldozahlung an, insbesondere die Summe der mit dem Formular F24 gezahlten Beträge unter Angabe des Steuercodes 1727 und des Jahres 2023 sowie die geschuldete Steuer. Gemäß Beschluss 48/E vom 7. Juni 2002 (Antwort auf Frage 6.1) und Beschluss 452/E vom 27. November 2008 muss das Formular REDDITI PF verwendet werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 107)

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