Spenden

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Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen, im nationalen Register eingetragene Sozialfördervereine (also nicht die in regionalen und provinziellen Registern eingetragenen), soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen und Nichtregierungsorganisationen können Sie wählen, ob Sie den Abzug vom Einkommen oder vom Steuerabzug in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie durch das unterstützte Ausfüllen einen Ausgabeposten in Bezug auf Spenden ändern oder hinzufügen, können Sie im Feld „Art des Steuervorteiles" zwischen steuerliche Absetzung und Steuerabzug wählen.
Die Agentur schlägt den Abzug oder die Absetzung nach dem Einkommen des Steuerzahlers vor, Sie können aber die Steuerabsetzung oder den Abzug wählen, wobei Sie sie/ihn im Feld „Typologie der Begünstigung“ auswählen.

Beispiel

Wenn Sie eine Spende an eine gemeinnützige Organisation in Höhe von 2.500 Euro geleistet haben und die von der Agentur vorgeschlagenen „steuerliche Absetzung" bestätigen, ist dieser Betrag als abzugsfähige Ausgabe in der Zeile E26 Code 8 erhalten;

Wenn Sie dagegen im Feld „Art des Steuervorteiles" „Abzug" wählen, wird der Betrag der Auszahlung als abzugsfähige Gebühr in die Zeile E8-10 Code 71 eingetragen.

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