Self-Service-Arbeitsstationen
Self-Service-Arbeitsstationen
Self-Service-Arbeitsstationen
Den Beistandsdienst für die Einsendung der vorausgefüllten Erklärung aktivieren
Seit Donnerstag den 11. Mai 2017 sind die Self-Service-Arbeitsstationen in den örtlichen Zweigstellen der Agentur aktiv, um den Bürgern Unterstützung bei der Einsendung der vorausgefüllten Erklärung anzubieten. Dieser Dienst ist eine Ergänzung der traditionellen Beistandsformen. Die betroffenen Steuerzahler müssen im Besitz der Zugangsdaten sein.
Konsultieren Sie die Liste der Ämter, die Self-Service-Arbeitsstationen aktiviert haben.