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Ausgaben für den Besuch von Kindergärten

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Inhalte mit FAQ Ausgaben für den Besuch von Kindergärten times .

Die Kosten für den Besuch der Kinderkrippe werden als abzugsfähige Aufwendung in der vorausgefüllten Erklärung des Elternteils ausgewiesen, der in der von der Kinderkrippe zugeschickten Mitteilung als das Subjekt angegeben wird, das die Kosten getragen hat. Im Fall beide Eltern die Kosten getragen haben und im Fall solche Situation in den Ausgabenbelegen bescheinigt ist (auch durch Anmerkung der Prozentsätze der Aufteilung), müssen die Eltern den in der Absicht E oder Absicht RP des Vordrucks Einkommen eingetragenen Betrag ändern und muss jeder Elternteil den richtigen abzugsfähigen Ausgabenanteil angeben, der den Höchstbetrag von insgesamt 632 Euro pro Jahr für jedes zu Lasten lebenden Kind nicht überschreiten kann.


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Der Steuerzahler kann nur die Tagessatzkosten abziehen, die für den Besuch von der Kinderkrippe tatsächlich getragen wurden. Gewährt eine Körperschaft der vom Elternteil ausgewählten Kinderkrippe direkte Beiträge (zum Beispiel Beiträge von der Gemeinde oder das Voucher für den Besuch der Kinderkrippe, das das NISF gewährt), ist es zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:

  • 1. Der von der Körperschaft gewährten Beitrag entspricht dem Tagessatz für den Besuch der Kinderkrippe: in diesem Fall wird in der vorausgefüllten Erklärung kein Beitrag als abzugsfähige Aufwendung übertragen;
  • 2. Der von der Körperschaft gewährten Beitrag hat den Tagessatzkosten für den Besuch der Kinderkrippe gesenkt: in diesem Fall wird in der vorausgefüllten Erklärung nur die vom Elternteil/von den Eltern tatsächlich bezahlten Tagessatzbetrag übertragen, der dem effektiv zu Lasten des Elternteils/Eltern verbliebenen Betrag entspricht.

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Dal momento che l'Agenzia non conosce se le spese siano state effettivamente detratte dal contribuente nelle precedenti dichiarazioni dei redditi, i rimborsi sono esposti nella dichiarazione della precompilata tra i redditi da assoggettare a tassazione separata, secondo le regole previste dalla normativa fiscale. Se il contribuente, nelle precedenti dichiarazioni dei redditi, non ha portato in detrazione le spese rimborsate (tutte o in parte) oppure ha detratto le spese sostenute già al netto dei relativi rimborsi, modifica la dichiarazione precompilata riducendo o eliminando i rimborsi indicati tra i redditi da assoggettare a tassazione separata.
I rimborsi riferiti a spese sostenute in anni di imposta precedenti sono riportati nel rigo D7 del modello 730 o nel rigo RM8 del modello Redditi, tra i redditi da assoggettare a tassazione separata.


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Wenn der Steuerpflichtige oder der zu Lasten lebende Familienmitglied die Zustimmung verweigert hat, der Agentur der Einnahmen die Daten bezüglich der im Vorjahr getragenen Kosten für den Besuch der Kinderkrippe zur Verfügung zu stellen, werden diese weder in die vorausgefüllte Erklärung des Steuerpflichtigen noch in seine zusammenfassende Übersicht und auch nicht in die zusammenfassende Übersicht des Familienmitglieds, dem gegenüber er unterhaltsberechtigt ist, übertragen.Für den Steuerpflichtigen besteht die Möglichkeit, die Ausgaben, für die die Zustimmung verweigert wurde, in der Phase der Änderung oder Ergänzung der vorausgefüllten Erklärung einzutragen.


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In die vorausgefüllte Erklärung überträgt die Agentur der Einnahmen die von öffentlichen und privaten Kindergärten und von anderen Subjekten gesandten Daten, an welchen die Pensionen eingezahlt werden.

Die mitgeteilten Ausgaben für den Besuch von Kindergärten werden in der vorausgefüllten Erklärung nicht benutzt (und in der zusammenfassenden Übersicht auch nicht angegeben), wenn das NISF der Agentur mitgeteilt hat, dass es innerhalb des 31. Dezember des entsprechenden Jahres die von dem Elter eines im Kindergarten eingeschriebenen Kindes eingereichte Forderung nach dem Kindergartenbonus" aufgenommen hat. Diese von dem NISF gewährte Vergünstigung kann tatsächlich nicht mit dem Abzug der Kindergartenausgaben in der Steuererklärung kumuliert werden.

Diesbezüglich ist klarzustellen, dass das NISF auch die Informationen bezüglich der Forderungen nach dem „Kindergartenbonus" mitteilt, die innerhalb des 31. Dezember des entsprechenden Jahres aufgenommen wurden, die aber noch nicht geleistet wurden. Im Fall einer nicht eingereichten oder schon eingereichten Forderung nach dem „Kindergartenbonus", dessen Ausgang noch nicht bekannt ist, muss der Steuerpflichtige daher die Unterlagen kontrollieren, mit dem NISF eventuell Kontkt nehmen (wenn er die Vergünstigung erfordert hat) und den korrekten abziehbaren Betrag in der Übersicht E des Vordrucks 730 oder in der Übersicht RP des Vordrucks Redditi einfügen.


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