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Bestattungsspesen

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Inhalte mit FAQ Bestattungsspesen times .

Es kann vorkommen, dass die Bestattungsanstalt nicht in der vorausgefüllten Erklärung eingetragen ist, da zum Zeitpunkt ihrer Vorbereitung der Todesfall von der Gemeinde noch nicht an das Steuerregister gemeldet worden war. In diesem Fall kann der Steuerzahler die Erklärung ergänzen, indem die im Zusammenhang mit dem Todesfall getragenen Ausgaben bis zur Höchstgrenze der Absetzbarkeit von 1550 € für jede Bestattung eingetragen werden.


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In der vorausgefüllten Erklärung sind die Daten der ausgestellten Rechnungen zum Begräbnis von Subjekten, die die Geschäftstätigkeit von Begräbnisdiensten ausüben, angegeben.

Der Steuerpflichtige kann die Erklärung ergänzen, indem er innerhalb der Grenzen der absetzbaren Ausgabe von 1550 € pro Begräbnis die eventuellen weiteren absetzbaren Ausgaben angibt, die im Zusammenhang mit dem Todesfall getragen wurden (wie zum Beispiel Ausgaben für die Verarbeitung von Marmor und Grabsteinen).


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