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Spese scolastiche ed erogazioni liberali agli istituti scolastici

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Inhalte mit FAQ Spese scolastiche ed erogazioni liberali agli istituti scolastici times .

Wenn der Steuerpflichtige oder ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied sich dagegen ausgesprochen hat, der Steuerbehörde die im Vorjahr angefallenen Daten zu den Schulkosten zur Verfügung zu stellen, werden diese weder in der vorausgefüllten Erklärung noch in der Zusammenfassung des Steuerpflichtigen aufgelistet, sowie auch nicht in der vorausgefüllte Erklärung oder im zusammenfassenden Blatt des Familienmitglieds, von dem es abhängig ist.

Es bleibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Kosten, für die der Widerspruch geltend gemacht wurde, in der Änderungs- oder Integrationsphase der vorausgefüllten Erklärung einzutragen.


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  • Möglicher Grund: Für die mitgeteilten Schulkosten sind die Erstattungen höher oder gleich den Gesamtkosten.
    Was zu tun: Checken Sie die Dokumentation, überprüfen Sie den abzugsfähigen Betrag und geben Sie dann den richtigen in die Übersicht E von 730 oder Übersicht RP des Vordrucks Redditi ein.

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Die Schulkosten werden als abzugsfähige Gebühr in der vorausgefüllten Erklärung des Familienmitglieds ausgewiesen, das als die Person angegeben ist, die die Kosten in der von der Schule gesendeten Mitteilung getragen hat.

Für den Fall, dass beide Eltern die Kosten getragen haben und diese Situation in den Spesenabrechnungen hervorgehoben wird, auch indem die Prozentsätze der Ausgaben, die jedem Elternteil zuzurechnen sind, darauf notiert werden, müssen die Eltern den in die Übersicht E von 730 bzw. Übersicht RP des Vordruck Redditi eingegebenen Betrag ändern, wobei der Betrag der Ausgaben angegeben wird, die von jedem innerhalb eines Gesamtbetrags von höchstens 800 Euro pro Jahr für jeden Schüler abgezogen werden können.


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Die vorab ausgefüllte Erklärung enthält die von den Schulen übermittelten Daten in Bezug auf:

  • Schulgebühren
  • Pflichtbeiträge
  • freiwillige Beiträge und Spenden, die von Schulen oder ihren Einrichtungen genehmigt wurden und für den Schulbesuch anfallen, z.B.:
    • die Schulverpflegung und für ergänzende Schuldienstleistungen
    • die Schulausflüge, für Schulversicherungen und sonstige Schulbeiträge zur Erweiterung des von den Schulbehörden genehmigten Bildungsangebots (z. B. Sprach- und Theaterkurse, die auch außerhalb der Schulstunden und ohne Teilnahmepflicht abgehalten werden können).

Die vorausgefüllte Erklärung enthält auf jedem Fall Informationen zu bezahlten Schulgebühren (für Anmeldung, Teilnahme an Prüfungen und Ausstellung von Diplomen), die mittels F24-Zahlungsformulars bezahlt worden sind. Diese Informationen sind nämlich bereits im Besitz der Agentur der Einnahmen und werden daher nicht von Bildungseinrichtungen übermittelt.

Lediglich in dem Informationsblatt, das der vorausgefüllten Erklärung beigefügt ist, sind auch freie Spenden enthalten sind Spenden an Schulen aller Art und Niveaus, die nicht von den Schulbehörden bestimmt wurden und die auf technologische Innovation, Schul- und Universitätsbau sowie die Erweiterung des Angebots abzielen.

Zusätzlich zu den Ausgaben erfasst die Agentur der Einnahmen auch Daten über die Erstattung derselben Schulkosten und die Rückerstattung von Spenden an Schulinstituten.


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Schulkantinendienste, Schülerbeförderung und andere vor- und nachschulische Dienstleistungen werden häufig von Gemeinden oder anderen lokalen Behörden verwaltet, die, wenn sie nicht Teil des nationalen Bildungssystems sind, d. h. wenn sie keine kommunalen Schulen direkt verwalten, sondern nur bestimmte Dienstleistungen für Schulen Dritter verwalten, nicht verpflichtet sind, Daten über Schulausgaben für die Zwecke der vorausgefüllten Erklärung vorzulegen.

Daher könnte es sein, dass die Daten für solche Dienstleistungen nicht vorausgefüllt werden. Der Steuerpflichtige kann diese Ausgaben selbständig in der Erklärung als abzugsfähige Ausgaben angeben, wenn die Bedingungen erfüllt sind.


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