Einkommen aus nicht selbstständiger und gleichgestellter Arbeit

Einkommen aus nicht selbstständiger und gleichgestellter Arbeit

Einkommen aus nicht selbstständiger und gleichgestellter Arbeit

In diesem Bereich finden Sie die Daten aus der Einheitlichen Bescheinigung (EB), die der Agentur der Einnahmen vom Steuersubstitut übersandt wurde.

Wenn Sie nach der Überprüfung Daten in die Erklärung einfügen müssen, gehen Sie ab dem 20. Mai zu „Ändern".

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