Übersicht B - Einkünfte aus Gebäudebesitz und andere Daten

ÜBERSICHT B - Einkünfte aus Gebäudebesitz und andere Daten

ÜBERSICHT B - Einkünfte aus Gebäudebesitz und andere Daten

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ÜBERSICHT B - Einkünfte aus Gebäudebesitz und andere Daten

Die folgenden Personen müssen diese Übersicht verwenden:
  • die Eigentümer von Gebäuden im italienischen Staatsgebiet, die im Gebäudekataster mit Ertrag versehen eingetragen sind oder sein müssen;
  • die Inhaber der Nutzung oder eines anderen dinglichen Rechts an Gebäuden im italienischen Staatsgebiet, die im Gebäudekataster mit Ertragszuweisung eingetragen sind oder eingetragen werden müssen. Bei Nutzung oder einem anderen dinglichen Recht (z.B. Gebrauch oder Wohnung) muss der Inhaber des alleinigen "nackten Eigentums" das Gebäude nicht erklären. Es wird daran erinnert, dass das Wohnrecht (das sich auch auf die Nebengebäude des als Hauptwohnung vorgesehenen Hauses ausdehnt) zum Beispiel dem überlebenden Ehegatten zusteht (Art. 540 des Bürgerliches Gesetzbuch);
  • die Besitzer von Immobilien, die gemäß den geltenden Gesetzen nicht als ländlich angesehen werden können;
  • die Gesellschafter der einfachen Gesellschaften und der ihnen gleichgestellten Gesellschaften, die Mieteinkommen hervorbringen.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

ABFASSUNG DER ÜBERSICHT B

Die Übersicht besteht aus zwei Abschnitten: Der erste (B1-B6) muss zur Erklärung der Einkünfte aus Gebäuden verwendet werden; der zweite (B11) muss zur Angabe der Daten bezüglich der Miet- und Pachtverträge verwendet werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

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Pulsante Rimuovi Modulo

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 28),

TEIL I – Erträge der Gebäude

Für jede Immobilieneinheit ist eine Zeile der Übersicht B (von B1 bis B6) abzufassen. Falls sich im Jahr 2023 die Verwendung der Immobilie (Hauptwohnung, bereit gehaltene Wohnung, mit ordentlicher Besteuerung vermietete Wohnung, mit definitiver Ertragsteuer vermietete Wohnung) oder der Besitzanteil geändert hat, oder wenn sie aufgrund einer Naturkatastrophe zerstört oder als unbewohnbar erklärt wurde, sind mehrere Zeilen abzufassen, d.h. eine Zeile für jede Situation, wobei das Kästchen „Fortsetzung" von Spalte 8 anzukreuzen ist.
In diesem Abschnitt sind anzugeben:

  • die Daten der vermieteten Immobilien sowohl dann, wenn die Einkünfte der ordentlichen Besteuerung unterzogen werden, als auch dann, wenn für die definitive Ertragsteuer optiert wird;
  • die Daten der unvermieteten Immobilien (z.B. Hauptwohnung, bereit gehaltene oder zur kostenlosen Nutzung überlassene Immobilien).

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 28).

TEIL II – Daten in Bezug auf die Mietverträge

Dieser Abschnitt muss unter Angabe der Registrierdaten der Mietverträge abgefasst werden, nur wenn die Immobilie in der Region Abruzzen liegt und an Subjekte vermietet wurde, die ihren Wohnsitz in den vom Erdbeben des 6. April 2009 betroffenen Gemeinden haben, deren Wohnungen zerstört oder für unbewohnbar erklärt wurden (Kode 14 in der Spalte 2 der Zeilen von B1 bis B8).

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 32).

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