Übersicht F - Anzahlungen, Einbehalte, Überschüsse und sonstige Angaben

Übersicht F - Anzahlungen, Einbehalte, Überschüsse und sonstige Angaben

Übersicht F - Anzahlungen, Einbehalte, Überschüsse und sonstige Angaben

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ÜBERSICHT F - Anzahlungen, Einbehalte, Überschüsse und sonstige Angaben

In der Übersicht F ist Folgendes anzugeben:

  • die Akonto- und Saldozahlungen in Bezug auf die IRPEF, die regionalen und kommunalen Zusatzsteuern und die definitive Ertragsteuer auf die Vermietungen;
  • die eventuellen aus den vorherigen Erklärungen resultierenden Überschüsse sowie die vom Arbeitgeber für die IRPEF und für die regionalen und kommunalen Zusatzsteuern nicht erstatteten Guthaben und das Ersatzsteuerguthaben auf Einkommen anderer als finanzieller Art;
  • die Einbehalte und die Anzahlungen, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse ausgesetzt wurden;
  • die Beträge der IRPEF-Akontozahlungen, der kommunalen Zusatzsteuer zur IRPEF und der definitiven Ertragsteuer auf die Vermietungen für 2023, deren Einbehalt der Steuerpflichtige in einem geringeren Umfang als dem, der aus der Liquidierung der Erklärung resultiert, beantragen kann, und die Anzahl der Raten für die Steuerzahlungen, die sich aus der Liquidierung der Erklärung ergeben;
  • die im Ergänzungsvordruck anzugebenden Daten;
  • die von einigen Gemeinden festgesetzten Befreiungsschwellen der kommunalen Zusatzsteuer;
  • sonstige Angaben (z.B. Einbehalte in Bezug auf Einkünfte, die aufgrund der Pfändung bei Dritten bezogen wurden);
  • die auf den in dem Vertrag angegebenen Bruttomietbetrag oder Bruttogegenleistung angewandten Abzüge von 21%, die Kurzzeitmietverträge betreffen, die mit Hilfe von Subjekten abgeschlossen wurden, die Immobilienvermittlungstätigkeiten auch durch die Leitung von online Portalen ausüben, wenn sich diese Subjekte auch bei der Zahlung einschalten oder die sich aus den Kurzzeitmietverträgen ergebenden Mietbeträge oder Gegenleistungen erheben.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

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Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 91).

TEIL I - Anzahlungen für IRPEF, kommunale Zusatzsteuer und definitive Ertragsteuer bezüglich 2023

Zeile F1: den Betrag der Anzahlungen bezüglich des Jahres 2023 ohne Berücksichtigung der für die Ratenzahlung oder verspätete Zahlung fälligen Zuschläge angeben.

Gemeinsame Erklärung: Die Steuerpflichtigen, die die gemeinsame Erklärung vorlegen, müssen jeweils in ihrem Vordruck die Zeile F1 mit dem Betrag der Akontozahlungen in Bezug auf die jeweilige IRPEF, die jeweilige kommunale IRPEF-Zusatzsteuer und die jeweilige definitive Ertragsteuer abfassen.
Falls auch die Vorjahrserklärung gemeinsam eingereicht wurde, können die Beträge der von Erklärendem und Ehegatten geschuldeten Akontozahlungen der Einheitlichen Bescheinigung 2024 entnommen werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 91).

TEIL II - Sonstige erlittenen Einbehalte

Zeile F2: die sonstigen vorgenommenen Einbehalte angeben.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 92).

TEIL III - Überschüsse aus den vorhergehenden Erklärungen

Zeile F3 - Überschüsse aus der vorhergehenden Erklärung

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Zeile F4 - Überschüsse aus nach dem folgenden Jahr eingereichten vorteilhaften ergänzenden Erklärungen

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 92).

TEIL IV - Infolge außerordentlicher Ereignisse ausgesetzte Einbehalte und Akontozahlungen

Zeile F5: die kraft der infolge von außergewöhnlichen Ereignissen erlassenen Bestimmungen ausgesetzten Einbehalte und Anzahlungen angeben.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 94).

TEIL V - Umfang der Anzahlungen für das Jahr 2024 und Ratenzahlung des Saldos 2023

Zeile F6: diese Zeile muss abgefasst werden, wenn die Auffassung besteht, dass die Akontozahlungen in Bezug auf die Irpef (Spalte 1 oder Spalte 2) und/oder die kommunale Zusatzsteuer (Spalte 3 oder Spalte 4) und/oder die definitive Ertragsteuer (Spalte 5 oder Spalte 6) für das Jahr 2024 nicht zu zahlen sind oder in einem geringeren Umfang als vom Steuerbeistandsleistenden berechnet. Diese Eventualität kann zum Beispiel aufgrund getragener Aufwendungen oder durch Einkommensausfälle eintreten. Ferner muss der Steuerpflichtige, wenn er die Ratenzahlung der Zahlung der eventuell fälligen Saldobeträge für die 2023 beantragt, die Spalte 7 abfassen.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 94).

TEIL VI - Grenzsätze hinsichtlich Befreiung von der kommunalen Zusatzsteuer

Dieser Abschnitt ist nur von Steuerzahlern abzufassen, die in einer der Gemeinden ansässig sind, welche in Bezug auf die für das Jahr 2023 fällige kommunale Zusatzsteuer sowie für die Akontozahlung für das Jahr 2024 einen Schwellenbetrag für die Befreiung festgelegt haben, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Daten im Vordruck der Erklärung (zum Beispiel die Zusammensetzung des Familienhaushalts oder die Berechnung des ISEE - Indikator für die Einkommens- und Vermögenslage) nicht entnommen werden können, jedoch im Beschluss aufgeführt sind, der den Schwellenbetrag festlegt.

Diese von den Gemeinden beschlossenen Befreiungen können auf der Website "www.finanze.gov.it" eingesehen werden (thematischer Bereich:„Fiscalità Locale, Addizionale Comunale all'IRPEF”).
Durch das Abfassen der Zeile F7 bestätigt der Steuerzahler, im Besitz der Voraussetzungen zu sein, die im Beschluss der Gemeinde für die Inanspruchnahme der Begünstigungen vorgesehen sind.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 95).

TEIL VII - Kurzzeitmieten

Zeile F8: den in der Übersicht „Einkommensbescheinigung – Kurzzeitmieten“ der Einheitlichen Bescheinigung 2023 im Punkt 15 eingetragenen Betrag der Abzüge angeben, die die entsprechenden, in der Übersicht B und D angegebenen Vermietungseinkünfte betreffen, für welche in dem bezüglichen Kästchen des Punkts 4 das Jahr „2022“ angegeben wird. Im Fall von mehreren Übersichten der Einkommensbescheinigung – Kurzzeitmieten der Einheitlichen Bescheinigung 2022 oder wenn mehrere Zeilen der selben Übersicht (Punkte 20, 120, 220, 320 und 420, für welche in dem bezüglichen Kästchen des Punkts 4 das Jahr „2022“ angegeben wird) ausgefüllt wurden, ist die Summe der Abzüge anzugeben.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 95).

TEIL VIII - Daten, die in der ergänzenden Erklärung zum Vordr. 730 anzuführen sind

Dieser Abschnitt ist nur jenen Steuerzahlern vorbehalten, welche die ergänzende Erklärung zum Vordr. 730/2024 einreichen und die auf der Titelseite im Kästchen „730 - ergänzende Erklärung“ den Code ‚1‘ angegeben haben.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 95).

TEIL IX - Sonstige Daten

Zeile F11 (Erstattete, nicht ausgeschöpfte Absetzungen): muss von Steuerzahlern abgefasst werden, denen der Steuersubstitut für das Jahr 2021 Absetzbeträge rückerstattet hat, die in der Bruttosteuer nicht ausgeglichen werden konnten.

[...]

Zeile F13 – Pfändung bei Dritten: In dieser Zeile müssen die Daten bezüglich der in Bezug auf mittels Pfändungsverfahrens bei Dritten bezogenen Einkommen erlittenen Einbehalte wiedergegeben werden.

- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 96).

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