Übersicht I - Zu verrechnende Steuern
ÜBERSICHT I - Zu verrechnende Steuern
ÜBERSICHT I - Zu verrechnende Steuern
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Diese Übersicht wird vom Steuerzahler ausgefüllt, der sich dazu entscheidet, etwaiges aus Vordruck 730/2024 hervorgehendes Guthaben zu verwenden, um durch Ausgleich im Vordruck F24 die nicht im Vordruck 730 beinhalteten Steuern zu entrichten, die mit Vordruck F24 bezahlt werden können. Infolge dieser Wahl erhält der Steuerpflichtige nicht die dem Guthabenanteil entsprechende Rückerstattung, für die er die Verrechnung zur Zahlung der IMU beantragt hat. Um das Guthaben, das sich aus dem Vordruck 730 ergibt, zum Ausgleich zu verrechnen, muss der Steuerpflichtige den Zahlungsvordruck F24 ausfüllen und zwar ausschließlich über die von der Steuerbehörde zur Verfügung gestellten telematischen Dienste und gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 124 vom 26. Oktober 2019. Diese Übersicht kann auch dann ausgefüllt werden, wenn der Vordruck 730 von Arbeitnehmern ohne Steuersubstituten vorgelegt wird, der den Ausgleich vornehmen kann. Um ein Guthaben von mehr als 5.000 Euro verrechnen zu können
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- Quelle: Anleitungen zum Ausfüllen des Vordrucks 730/2024
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Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 103).