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Zu lasten lebende familienangehörige

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Inhalte mit FAQ Zu lasten lebende familienangehörige times .

Die in der vorausgefüllten Erklärung angegebenen absetzbaren Aufwendungen oder abzugsfähigen Belastungen, die im Interesse von zu Lasten lebenden Familienangehörigen getragen wurden, sind:

  • Gesundheitsausgaben
  • Universitätsausgaben und Ausgaben für staatliche Nachdiplomstudiengänge im höheren Bildungswesen und für die Spezialisierung in Kunst und Musik
  • Versicherungsprämien
  • Vorsorgebeiträge
  • an Zusatzvorsorgeformen gezahlte Beiträge
  • an Anstalten und Kassen mit Fürsorgezwecken gezahlte Beiträge
  • Ausgaben für den Besuch von Kindergärten.
  • Schulgebühren 
  • Steuerabzug “Urlaubsbonus"

Die Absetzung oder der Abzug steht demjenigen zu, der die Ausgabe getätigt hat. Wenn in den bei der Agentur der Einnahmen eingegangenen Mitteilungen der Steuerpflichtige angegeben wird, der die Ausgabe getätigt hat, ihm die Aufwendung in der Erklärung zugeschrieben. Natürlich muss in der Übersicht der zu Lasten lebenden Familienangehörigen die Präsenz des Familienangehörigen überprüft werden, in dessen Interesse die Ausgabe getragen wurde.
Wenn hingegen in den Mitteilungen der Steuerpflichtige, der die Ausgabe getätigt hat, nicht angegeben ist, wird die Aufwendung in die Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen eingetragen, bei dem der Familienangehörige zu Lasten lebt, im Verhältnis zu den in der Übersicht der zu Lasten lebenden Familienangehörigen angegebenen Prozentsätzen.In diesem Fall wird die Aufwendung in die zusammenfassende Übersicht sowohl des zu Lasten lebenden Familienangehörigen als auch des Steuerpflichtigen, bei dem der Familienangehörige zu Lasten lebt, übertragen.
Dabei besteht die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, die von der Agentur der Einnahmen bereitgestellte Erklärung zu ändern, wenn der Familienangehörige nicht im Besitz der Vorbedingungen ist, um steuerlich als zu Lasten lebend betrachtet zu werden, oder wenn die Ausgabe von einem anderen Subjekt getragen wurde oder zu einem anderen Prozentsatz als dem, der in der Übersicht der zu Lasten lebenden Familienangehörigen aufscheint.

Außerdem, in Bezug auf den Urlaubsbonus, ist der Begünstigte ein steuerlich von anderen abhängiges Familienmitglied, muss der Benutzer auch Teil der gleichen ISEE-Familieneinheit sein, wie die Person, von der er abhängig ist. Somit kann der “Bonus” von der Erklärung dieser Person abgezogen werden.

Beispiel
In der Übersicht der zu Lasten lebenden Familienangehörigen der beiden Elternteile ist ein zu Lasten lebendes Kind zu 50 % für 12 Monate angegeben, und für dieses Kind wurden der Agentur der Einnahmen 300 € an Arztkosten mitgeteilt.
Für jedes Elternteil wird angezeigt:

  • in der eigenen vorausgefüllten Erklärung 150 € Arztkosten (50 % von 300 €) in Bezug auf das Kind, eingetragen in Zeile E1, Spalte 2 des Vordrucks 730;
  • die zusammenfassende Übersicht mit den Daten, die sich auf es beziehen und der Angabe von 300 € insgesamt Arztkosten für das Kind.

Wenn das Kind Einsicht zur eigenen vorausgefüllten Erklärung vornimmt, findet es die zusammenfassende Übersicht mit den Daten zu den ihm zugewiesenen Kosten (darunter 300 € Gesundheitskosten) mit der Angabe, dass selbige den Familienmitgliedern angelastet werden, zu deren Lasten er gemeldet ist.


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Ja. Die Quelle für zu Lasten lebende Familienangehörige ist die Einheitliche Bescheinigung. Wenn also die Erklärung sie nicht enthält, muss sie selbstständig vom Steuerpflichtigen eingetragen werden. Im Fall des vorausgefüllten Vordrucks 730 stellt diese Eintragung keine Änderung der Erklärung dar.


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Der Familienangehörige wird in der Übersicht der zu Lasten lebenden Familienangehörigen der vorausgefüllten Erklärung eingetragen, wenn die folgenden drei Vorbedingungen vorliegen:

  • die Daten des Familienangehörigen wurden vom Steuersubstitut mitgeteilt und in die Einheitliche Bescheinigung, die fristgerecht der Agentur der Einnahmen übermittelt wurde, eingetragen;
  • das Gesamteinkommen des Familienangehörigen, das aus der Einheitlichen Bescheinigung hervorgeht, übersteigt nicht  € 2.840,51
  • die Daten des Familienangehörigen sind vollständig und stimmen mit den Daten in eventuellen anderen Bescheinigungen überein.

Wenn die in der Einheitlichen Bescheinigung enthaltenen Daten unvollständig oder widersprüchlich sind, wird in der vorausgefüllten Erklärung die Steueridentifikationsnummer des Familienangehörigen eingetragen und der Steuerpflichtige muss die Übersicht vervollständigen.


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Die für unterhaltsberechtigte Familienangehörige getragenen Kosten werden im vorausgefüllten Vordruck übertragen nur wenn der Steuersubstitut sowohl die Steuernummer als auch das Verwandtschaftsverhältnis, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Monate und der Prozentsatz des Lastens in die Übersicht über zu Lasten Lebende Familienangehörige in der EB übermittelt hat Fehlt eine von diesen Informationen in der Übersicht über zu Lasten Lebende Familienangehörige in der EB, werden die abzugsfähigen Belastungen und absetzbaren Aufwendungen bezüglich des zu Lasten lebenden Familienangehörigen nur in dem Informationsblatt des betroffenen Familienangehörigen gezeigt.

Die einzige Ausnahme sind die unterhaltsberechtigten Monate. In diesem Fall werden die Kosten für Personen, deren Steuernummer in der Erklärung der unterhaltsberechtigten Personen angegeben ist, auch im Informationsblatt der Steuerpflichtigen deren unterhaltsberechtigte Personen aufgeführt In Bezug auf die Schulgebühren wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Übermittlung derselben durch die Schulinstitute für dieses Jahr optional ist.

 


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  • Möglicher Grund: der zu Lasten lebende Familienangehörige besitzt ein Gesamteinkommen ohne absetzbare Aufwendungen von über 2840,51 €. Der Berechnungsvorgang hat festgestellt, dass in einer oder mehreren Einheitlichen Bescheinigungen (EB) Einkommen mit einem Betrag über 2840,51 € existieren.
    Was ist zu tun: überprüfen, ob der als zu Lasten lebend angegebene Familienangehörige tatsächlich die Einkommensgrenze von 2840,51 € überschritten hat und eventuell den Steuersubstitut kontaktieren, um die Richtigkeit der ausgestellten Einheitlichen Bescheinigung (EB) zu kontrollieren.
  • Möglicher Grund: Die vom Steuersubstitut in der Einheitlichen Bescheinigung (EB) angegebene Steueridentifikationsnummer ist formell nicht korrekt oder existiert nicht.
    Was ist zu tun : in der Übersicht der Erklärung für zu Lasten lebende Familienangehörige die Steueridentifikationsnummer der Gesundheitskarte übertragen.
  • Möglicher Grund: Es liegen mehrere Einheitliche Bescheinigungen (EB) vor, in denen für den Gatten oder das erste Kind verschiedene Steueridentifikationsnummern eingetragen sind.
    Was ist zu tun: Nachprüfen und die Übersicht FA korrekt ausfüllen.
  • Möglicher Grund: Es liegen mehrere Einheitliche Bescheinigungen (EB) vor, in denen dieselbe Steueridentifikationsnummer einer anderen Kategorie von Familienangehörigen zugeschrieben wird.
    Was ist zu tun: Nachprüfen und die Übersicht FA korrekt ausfüllen.
  • Möglicher Grund: Es liegen mehrere Einheitliche Bescheinigungen (EB) vor, in denen der selben Steueridentifikationsnummer mit der selben Kategorie von Familienangehörigen unterschiedliche Werte in den Feldern zu: Monate (unterhaltsberechtigt und für Kinderabzug), unter 3 Jahren, Prozentsatz und Absetzung für Sorgerecht zugeschrieben werden. 
    Was ist zu tun: Nachprüfen und die Übersicht FA korrekt ausfüllen.

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L’art. 1 del decreto legislativo 29 dicembre 2021, n. 230, ha istituito, a decorrere dal 1° marzo 2022, l’assegno unico e universale per i figli a carico (AUU), modificando la disciplina delle detrazioni per carichi di famiglia contenuta nell’articolo 12 del TUIR. Pertanto, dal 1° marzo 2022 le detrazioni per i figli a carico spettano solo per i figli con 21 anni o più. Per i figli di età inferiore, esse sono state sostituite dall’assegno unico che è erogato dall’INPS a seguito di apposita richiesta.

L’ammontare delle detrazioni spettanti per il periodo dal 1° gennaio 2022 al 28 febbraio 2022 è determinato secondo le vecchie regole mentre si applicano i nuovi criteri con riferimento al periodo dal 1° marzo 2022 al 31 dicembre 2022.

La fonte di precompilazione del modello 730 con riguardo ai dati dei familiari a carico è la Certificazione Unica. Nello specifico, nella colonna “5” (n. mesi a carico) della dichiarazione 730 precompilata, è riportato il numero dei mesi dell’anno durante i quali il familiare è stato a carico (“12” se il familiare è stato a carico per tutto il 2022, “5” per un figlio nato nel mese di agosto 2022). Nella Colonna 9 (gennaio/febbraio) è riportato il numero di mesi per i quali spetta la detrazione.  Ciò premesso, a causa di una possibile anomalia riscontrata in alcune Certificazioni Uniche, nella colonna 5 (mesi a carico) del prospetto dei familiari della dichiarazione precompilata è stato riportato il valore 2 (o il valore 1), coincidente con il valore riportato nella colonna 9, anziché l’effettivo numero di mesi per cui il figlio è stato a carico del genitore nel corso dell’anno 2022.

La modifica o meno di tale valore, prima dell’invio della dichiarazione, generalmente non ha effetti sull’esito contabile della dichiarazione, con eccezione della casistica sotto riportata.

Per i residenti nella Provincia di Bolzano o nelle Regioni Campania, Puglia, Piemonte e Sardegna, il valore riportato in colonna 5 può incidere sull’ammontare dell’addizionale regionale dovuta, in quanto su tale valore, come risulta dall’esempio sotto riportato, sono calcolate alcune agevolazioni sull’addizionale regionale all’Irpef.

Esempio  Regione Sardegna

Ai contribuenti con un reddito imponibile ai fini dell'addizionale regionale, (rigo 71 mod. 730-3) non superiore ad euro 50.000,00 e con figli a carico di età inferiore a 18 anni, spetta una detrazione d'imposta di euro 200,00 per ogni figlio, in proporzione alla percentuale ed ai mesi di carico;

 

Caso 1 (figlio con mesi a carico 12)

primo rigo (F1) Mesi a carico 12 percentuale 50%

Detrazione spettante 200 x 12/12 x 50% = 100

Caso 2 (figlio con mesi a carico 2)

primo rigo (F1) Mesi a carico 2 percentuale 50%

Detrazione spettante 200 x 2/12 x 50% = 16,66

Ciò premesso, i residenti nelle regioni diverse da quelle sopra elencate, se riscontrano che non è corretto il numero dei mesi di carico per il figlio indicato nel prospetto del 730 precompilato, possono modificare tale dato oppure non variarlo. In entrambi i casi non ci sono conseguenze sul calcolo dell’Irpef e delle addizionali e comunque sulla compilazione della dichiarazione.

 Qualora il contribuente avesse già inviato la dichiarazione 730 precompilata con i valori errati, potrà eventualmente annullarla e inviarne una nuova entro il 20 Giugno 2023.

Oltre tale data, il contribuente potrà integrare la dichiarazione con:

  • MODELLO Redditi Persone fisiche 2023  (correttivo nei termini) entro il 30 Novembre 2023;
  • MODELLO Redditi Persone fisiche (dichiarazione integrativa) entro il termine previsto per la presentazione del modello REDDITI relativo all’anno successivo.

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