Allgemein ist die Option "Kein Substitut" dann zulässig, wenn kein Steuersubstitut für die Anpassung zuständig ist, wie beispielsweise bei Steuerzahlern, die ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben, ohne einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Die Erstattung erfolgt direkt durch die Agentur der Einnahmen. Hat der Steuerzahler der Agentur die Daten seines Bank- oder Postkontos (IBAN-Code) mitgeteilt, wird die Rückerstattung diesem Konto gutgeschrieben. Resultiert aus dem 730 ein offener Betrag, kann der Steuerzahler die Zahlung direkt online leisten (das Verfahren ermöglicht es nämlich, die IBAN des zu belastenden Kontos anzugeben).