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Ab dem 2. Mai ist es bereits möglich, Ihre Erklärung im reservierten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen einzusehen und auszudrucken. Ab dem 11. Mai ist es möglich, den Vordruck Einkommen zu ändern und zu integrieren, der zwischen dem 11. Mai und dem 30. November verschickt werden kann.


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Una volta verificate le condizioni per poter usufruire della detrazione della spesa attestata dal prestatore o fornitore estero, puoi aggiungere la spesa in modalità di compilazione semplificata inserendo:

  • nel campo “Emesso da” la tipologia: “Altro soggetto, non ricompreso tra i precedenti, che eroga prestazioni sanitarie”;
  • nel campo “Partita IVA/codice fiscale” undici caratteri uguali a 9: “99999999999”.

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Nel caso di 730 precompilato o ordinario in cui siano compilati anche il rigo C16 e/o i righi da L6 a L8 e/o il quadro W, l’eventuale debito o credito derivante dalle imposte sostitutive non verrà conguagliato dal sostituto d’imposta che hai indicato. Pertanto, a titolo di esempio, nel caso in cui dalla dichiarazione emerga un credito da imposte principali (Irpef, Addizionali regionali e comunali, e Cedolare Secca) e un credito da imposte sostitutive, il primo è rimborsato dal sostituto d’imposta e il secondo dall’Agenzia delle entrate. Qualora invece emerga un debito da imposte principali e un debito da imposte sostitutive, il primo è trattenuto sulla busta paga o sulla pensione dal sostituto d’imposta e il secondo deve essere versato con il modello F24.


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Il contribuente che ha già trasmesso il 730 o il modello Redditi e ha riscontrato un errore può annullare la dichiarazione precedente e inviare, tramite l'applicazione web, una nuova dichiarazione a partire dal 27 maggio. L'annullamento è possibile una sola volta fino al 24 giugno  per il 730 e il modello Redditi correttivo al 730 già inviato con o senza F24, mentre l’ultimo giorno utile per annullare tramite l’applicativo web il modello Redditi e i modelli RPF correttivi del modello Redditi già inviato con F24, è il 27 giugno. Infine, l‘ultimo giorno utile per annullare tramite l’applicativo web il modello Redditi (e i modelli RPF correttivi ad esso collegati) inviato senza modello F24 è il 27 settembre.

Una volta annullato la dichiarazione, all'Agenzia delle Entrate non risulta presentata alcuna dichiarazione e, quindi, il contribuente dovrà trasmetterne una nuova, altrimenti la dichiarazione risulterà omessa.

Attenzione: dopo il 24 giugno è possibile correggere la dichiarazione precedentemente inviata:

  • presentando al Caf o al professionista un 730 integrativo, entro il 25 ottobre. Il 730 integrativo si può presentare solo nel caso in cui si tratti di una dichiarazione più favorevole al contribuente. Non può essere presentato un 730 integrativo, qualora nel 730 inviato sia emerso un debito da imposte sostitutive da versare con il modello F24.
  • trasmettendo, tramite l'applicazione web, il modello Redditi correttivo entro il 30 novembre o il modello Redditi integrativo dopo il  15 ottobre.

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Sì, i dati eventualmente comunicati dalle istituzioni AFAM statali, pur non essendone obbligate, vengono utilizzati per la precompilazione delle dichiarazioni.


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Die von den staatlichen Universitäten mitgeteilten Ausgaben werden vollständig und ohne der entsprechenden Rückerstattungen in die vorausgefüllten Erklärung übertragen.

Die an nichtstaatliche Universitäten gezahlten Ausgaben sind in der Erklärung ohne Rückerstattungen eingetragen und sind schon auf die jedes Jahr mit dem Dekret des Bildungsministeriums bis zum 31. Dezember festgelegten Grenzen zurückgeführt. Die Grenzen werden auf der Grundlage der durchschnittlichen Beträge der an staatliche Universitäten geschuldeten Gebühren und Abgaben festgelegt und variieren je nach Fachgebiet und Region, in der der Studienlehrgang stattfindet.

Für das Jahr 2023 sind die Grenzen der Absetzbarkeit durch das Dekret MUR n. n. 1577 del 7/12/2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24 vom 30/01/2024 (die Grenzen der Abzugsfähigkeit wurden gegenüber dem Vorjahr geändert).

Die Rückerstattungen, die sich auf in vergangenen Steuerjahren getätigte Ausgaben beziehen, werden, da die Agentur der Einnahmen nicht weiß, ob die Ausgaben tatsächlich vom Steuerpflichtigen in den vorhergehenden Einkommensteuererklärungen abgezogen wurden, in der vorausgefüllten Erklärung unter den Einkommen angegeben, die einer getrennten Versteuerung unterliegen. Wenn der Steuerpflichtige in den vorhergehenden Einkommensteuererklärungen nicht die zurückerstatteten Ausgaben (gänzlich oder zum Teil) als Abzug verwendet hat, oder die getätigten Ausgaben schon ohne die entsprechenden Rückerstattungen abgezogen hat, kann er die vorausgefüllte Erklärung ändern, indem er die unter den Einkommen, die einer getrennten Versteuerung unterliegen, angegebenen Rückerstattungen reduziert oder eliminiert.


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  • Möglicher Grund: Der Gesamtbetrag der vom Mehrfamilienhaus im entsprechenden Jahr getätigten Überweisungen ist geringer als jener, der vom Verwalter in der Mitteilung an die Agentur der Einnahmen angegeben wurde.
    Was ist zu tun: überprüfen, ob man im Besitz aller Vorbedingungen ist, und wenn ja, die Information in der Übersicht E des Vordrucks 730 oder in der Übersicht RP des Vordrucks Redditi eintragen.
  • Möglicher Grund: der Verwalter hat nicht die Katasterdaten zur Wohnung angegeben, an der die Maßnahme vorgenommen wurde (folglich war es nicht möglich, die Höchstgrenze der Absetzbarkeit der Ausgabe zu überprüfen)
    Was ist zu tun: überprüfen, ob man im Besitz aller Vorbedingungen ist, und wenn ja, die Information in der Übersicht E des Vordrucks 730 oder in der Übersicht RP des Vordrucks Redditi eintragen.
  • Möglicher Grund: aus der Mitteilung des Verwalters geht hervor, dass die Ausgaben nicht vor dem 31. Dezember des Vorjahres getragen wurden.
    Was ist zu tun: wenn die Ausgaben in jedem Fall vor der Einreichung der Erklärung getragen wurden, überprüfen, ob man im Besitz aller Vorbedingungen ist, und wenn ja, die Information in der Übersicht E des Vordrucks 730 oder in der Übersicht RP des Vordrucks Redditi eintragen.
  • Möglicher Grund: aus der Mitteilung des Verwalters geht hervor, dass die in dem entsprechenden Jahr durchgeführten Maßnahmen eine Fortsetzung derjenigen sind, die in den vorigen Jahren angefangen wurden.
    Was ist zu tun: überprüfen, ob man im Besitz aller Vorbedingungen ist, und, wenn ja, die Information in der Übersicht E des Vordrucks 730 oder in der Übersicht RP des Vordrucks Redditi eintragen.
  • Möglicher Grund: die Gesamtausgabe bezüglich der Immobilieneinheit kann die von den geltenden Normen für die Art von Maßnahmen vorgesehene Grenze nicht überschreiten. Im Fall von mehreren Subjekten mit Recht auf Steuerabzug ist der Grenze unter ihnen aufzuteilen und die mitgeteilte Ausgabe muss wieder angepasst werden. Die genaue Rückführung der Ausgabe zur Grenze ist wegen des Fehlens von einigen Informationen nicht möglich (zum Beispiel wurde die Zahlung der dem 31. Dezember des entsprechenden Jahres zugeschriebenen Ausgabe von einem der Miteigentümer nicht durchgeführt).
    Was ist zu tun: überprüfen, ob man im Besitz aller Vorbedingungen ist, und wenn ja, die innerhalb der von dem Gesetz vorgesehenen Grenzen zurückgeführte Information in der Übersicht E des Vordrucks 730 oder in der Übersicht RP des Vordrucks Redditi eintragen.
  • Möglicher Grund: Mehrere Maßnahmen des gleichen Typs werden in derselben Wohnanlage durchgeführt, dabei einige profitieren vom Superbonus, andere nicht.
    Was zu tun: Überprüfen Sie, ob Sie alle Anforderungen erfüllen, und geben Sie in diesem Fall die Daten in die Übersicht E von 730 oder Übersicht RP des Vordrucks Redditi ein.
  • Möglicher Grund: Es werden Aufwendungen für sekundäre Maßnahmen ausgewiesen, ohne dass es primäre Maßnahmen durchgeführt worden sind.
    Was zu tun: Überprüfen Sie, ob Sie alle Anforderungen erfüllen, und geben Sie in diesem Fall die Daten in die Übersicht E von 730 oder Übersicht RP des Vordrucks Redditi ein.

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In der vorausgefüllten Erklärung sind die von den Verwaltern des Mehrfamilienhauses mitgeteilten Daten zu Ausgaben für Bausanierung und Energieeinsparung an gemeinsamen Teilen von Mehrfamilienhäusern enthalten, die bis zum 31. Dezember des Vorjahres in Bezug auf die folgenden Arten von Maßnahmen getragen wurden:

 

  • Maßnahme zur Wiedergewinnung der Bausubstanz
  • Einrichtung von sanierten Immobilien
  • Maßnahme zur energetischen Neubewertung an existierendem Gebäude
  • Eingriffe an die Gebäudehülle eines bestehenden Gebäudes (außer Türen und Fenster)
  • Maßnahme der Installation von Solarzellen/Sonnenkollektoren
  • Maßnahme der Installation von Winterklimatisierungsanlagen mit Kondensationskesseln
  • Erwerb und Installation von Sonnenschutzeinrichtungen
  • Erwerb und Installation von Winterklimatisierungsanlagen mit Biomasse-Brenstoffen
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Multimediageräten für Fernsteuerung
  • Maßnahme zur Energieumstellung an der Gebäudehülle mit einer höheren Inzidenz als 25% der zerstreuenden Bruttofläche des Gebäudes
  • Maßnahmen zur Energieumstellung, die zu einer Verbesserung der winterlichen und sommerlichen Energieeffizienz abgezielt sind und die mindestens die Durchschnittsqualität gemäß dem Dekret des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Juni 2015 erlangen
  • Erdbebenschutzmaßnahme in hochgefährdeten Zonen
  • Erdbebensicherungsmaßnahmen, die einen Wechsel zu einer niedrigeren Risikoklasse bewirkt
  • Energieumstellung der Gebäudehülle + Erdbebenschutzmaßnahme, die einen Wechsel zu einer niedrigeren Risikoklasse bewirken
  • Energiesanierung der Gebäudehülle + Erdbebensicherungsmaßnahmen, die einen Wechsel zu zwei niedrigeren Risikoklassen bewirken
  • Grüner Bonus
  • Erwerb und Installation von Fenstern inklusive Fensterflügel
  • die Auswechselung von Heizungsanlagen durch Brennwertkessel +  Wärmeregulierungssysteme oder Hybridgeräte oder Wärmepumpen; Auswechslung von Warmwasserbereitern
  • Erwerb und Installation von Mikrostromerzeuger als Ersatz bestehender Anlagen
  • Maßnahme für die Wärmedämmung von undurchsichtigen vertikalen, horizontalen und geneigten Oberflächen, die die Gebäudehülle mit einer Inzidenz von mehr als 25% betreffen (Superbonus – primäre Maßnahme)
  • Maßnahme zum Austausch bestehender Winterklimaanlagen (Superbonus – primäre Maßnahme)
  • Maßnahme zur Sanierung oder Wiederherstellung der Fassade bestehender Gebäude
  • Maßnahme zur Installation von an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaik-Solaranlagen auf Gebäuden (nur Superbonus – sekundäre Maßnahme)
  • Maßnahme zur gleichzeitigen oder nachfolgenden Installation von in Solarsystemen integrierten Speichersystemen (nur Superbonus – sekundäre Maßnahme)
  • Maßnahme zur Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeugen in Gebäuden
  • Beseitigung architektonischer Barrieren

 


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Für gemeinnützige Aufwendungen (Spenden) an ONLUS und weitere im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) registrierte Körperschaften gilt eine Steuerabsetzung von 30% für einen Gesamtbetrag von höchstens 30.000 Euro oder alternativ ein Steuerabzug von maximal 10% des gesamten ausgewiesenen Einkommens. Daher werden diese Gebühren in der vorausgefüllten Erklärung als Absetzug oder Abzug eingeordnet, je nach dem für den Steuerzahler günstigsten Ergebnis auf Grundlage der Informationen, die in den bei der Agentur eingegangenen Einheitlichen Bescheinigungen enthalten sind. Auf jedem Fall hat der Steuerzahler das Recht, die Erklärung zu ändern, indem er die Aufwendung unter den absetzbaren bzw. den abzugsfähigen Aufwendungen meldet.

Bei Spenden an ehrenamtliche Organisationen gilt dagegen eine Absetzung von 35% auf einen Gesamtbetrag von höchstens 30.000 Euro oder alternativ ein Steuerabzug von maximal 10% des angegebenen Gesamteinkommens. Diese Aufwendungen werden daher in der vorausgefüllten Erklärung als Absetzung oder Abzug eingeordnet, je nach dem für den Steuerzahler günstigsten Ergebnis auf Grundlage der Informationen, die in den bei der Agentur eingegangenen Einheitlichen Bescheinigungen enthalten sind. Auf jedem Fall hat der Steuerzahler das Recht, die Erklärung zu ändern, indem er die Aufwendung unter den absetzbaren bzw. den abzugsfähigen Aufwendungen meldet.

Abschließend gilt für Spenden an anerkannte Stiftungen und Verbände, deren gesetzlicher Zweck der Schutz, die Förderung und die Aufwertung des Vermögens von künstlerischem, historischem und landschaftlichem Interesse oder die Entwicklung oder Förderung wissenschaftlicher Forschungsaktivitäten ist, nur ein Steuerabzug von maximal 10% des gesamten ausgewiesenen Einkommens. Daher werden diese Gebühren in der vorausgefüllten Erklärung unter den abzugsfähigen Gebühren eingeordnet.


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Gemeinnützige Vereine, die im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors eingetragen Körperschaften, Stiftungen und anerkannte Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Zweck der Schutz, die Förderung und die Aufwertung von Gütern von künstlerischem, historischem und landschaftlichem Interesse ist, sowie Stiftungen und anerkannte Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Zweck die Durchführung oder Förderung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten ist, übermitteln der Agentur auf fakultativer Basis die Daten über Spenden, die von natürlichen Personen über eine Bank oder ein Postamt oder andere von Artikel 23 des Gesetzesdekrets 241/1997 vorgesehene Zahlungssysteme getätigt werden. Die Übermittlung solcher Daten wurde allerdings für diejenigen obligatorisch, deren in dem Steuerjahr, auf das sich die zu übermittelnden Daten beziehen, festgestellte Jahresabschlüsse Gewinne, Erträge oder Einnahmen, wie auch immer bezeichnet, in Höhe von mehr als 220.000 Euro ausweisen. Daher kann es sein, dass die Daten über die geleisteten Spenden nicht in der vorausgefüllten Erklärung enthalten sind, da die Übermittlung solcher Daten für bestimmte Einrichtungen fakultativ ist.


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