FAQ: Wie werden in der vorausgefüllten Erklärung die Universitätsausgaben eingetragen? - FAQ: Wie werden in der vorausgefüllten Erklärung die Universitätsausgaben eingetragen?

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Die von den staatlichen Universitäten mitgeteilten Ausgaben werden vollständig und ohne der entsprechenden Rückerstattungen in die vorausgefüllten Erklärung übertragen.

Die an nichtstaatliche Universitäten gezahlten Ausgaben sind in der Erklärung ohne Rückerstattungen eingetragen und sind schon auf die jedes Jahr mit dem Dekret des Bildungsministeriums bis zum 31. Dezember festgelegten Grenzen zurückgeführt. Die Grenzen werden auf der Grundlage der durchschnittlichen Beträge der an staatliche Universitäten geschuldeten Gebühren und Abgaben festgelegt und variieren je nach Fachgebiet und Region, in der der Studienlehrgang stattfindet.

Für das Jahr 2023 sind die Grenzen der Absetzbarkeit durch das Dekret MUR n. n. 1577 del 7/12/2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24 vom 30/01/2024 (die Grenzen der Abzugsfähigkeit wurden gegenüber dem Vorjahr geändert).

Die Rückerstattungen, die sich auf in vergangenen Steuerjahren getätigte Ausgaben beziehen, werden, da die Agentur der Einnahmen nicht weiß, ob die Ausgaben tatsächlich vom Steuerpflichtigen in den vorhergehenden Einkommensteuererklärungen abgezogen wurden, in der vorausgefüllten Erklärung unter den Einkommen angegeben, die einer getrennten Versteuerung unterliegen. Wenn der Steuerpflichtige in den vorhergehenden Einkommensteuererklärungen nicht die zurückerstatteten Ausgaben (gänzlich oder zum Teil) als Abzug verwendet hat, oder die getätigten Ausgaben schon ohne die entsprechenden Rückerstattungen abgezogen hat, kann er die vorausgefüllte Erklärung ändern, indem er die unter den Einkommen, die einer getrennten Versteuerung unterliegen, angegebenen Rückerstattungen reduziert oder eliminiert.


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