Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Ehegatten können eine gemeinsame Erklärung einreichen, wenn

Wenn Sie im Vorjahr den Vordruck 730/2023 in gemeinsame Form eingereicht haben, bereitet die Agentur der Einnahmen dennoch zwei getrennte Erklärungen vor, eine für jeden Ehegatten.

Sie dürfen nicht die gemeinsame Form verwenden, wenn Sie die Erklärung für rechtsunfähige, einschließlich minderjährige Personen, einreichen, ebenso wie beim Ableben eines Ehegatten vor Einreichen der Einkommensteuererklärung.

In der gemeinsamen Erklärung ist derjenige, der die Erklärung eingereicht, als Erklärender angegeben; der andere wird als Ehegatte definiert. Beide müssen sich ausweisen: einer als Erklärender, der andere als Ehegatte. Es ist immer notwendig, die Steueridentifikationsnummer des anderen in der Übersicht der Familienangehörigen einzugeben

Bestätigen Sie Ihre Wahl mit „Speichern".

Als Ehegatte

Nach dem Ausfüllen Ihres Vordrucks 730 können Sie die gemeinsame Erklärung einreichen, indem Sie im Bereich Gemeinsame Erklärung auf „Ja, als Ehegatte" und danach auf „Speichern" klicken.

Nachdem Sie also die Abrechnungsübersicht überprüft haben, gehen Sie in den Bereich Drucken und bestätigen, um:

  • das Ergebnis Ihres Vordrucks 730 einzusehen
  • den provisorischen PDF-Vordruck aufzurufen und auszudrucken
  • Die Erklärung als Ehegatte durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche zu bestätigen.

Wenn Ihr Ehegatte die gemeinsame Erklärung wählt und sich als Erklärender ausweist, fließen die in Ihrer vorausgefüllten Erklärung enthaltenen Informationen in den gemeinsamen Vordruck 730 ein, der nur im reservierten Bereich des Erklärenden (Ihres Ehegatten) erhältlich und aufrufbar ist.

Das Absenden der gemeinsamen Erklärung kann nur vom Erklärenden vorgenommen werden, der nicht Ihre Wahl des Bestimmungszweck der 8, 5 und 2 Promille aufrufen kann.

Solange der Erklärende nicht die gemeinsame Erklärung übermittelt, haben Sie immer noch die Möglichkeit ihre Wahl zu ändern:

  • Klicken Sie auf „Nein", wenn Sie die gemeinsame Erklärung nicht mehr vornehmen wollen
  • Klicken Sie auf „Ja, als Erklärender" wenn Sie derjenige sein wollen, der die gemeinsame Erklärung übermittelt

Als Erklärender

Nach dem Ausfüllen Ihres Vordrucks 730 können Sie die gemeinsame Erklärung einreichen, indem Sie im Bereich Gemeinsame Erklärung auf „Ja, als Erklärender" und danach auf „Speichern" klicken.

Nachdem Sie also die Abrechnungsübersicht überprüft haben, gehen Sie in den Bereich Drucken und einsenden, um:

  • das Ergebnis der Berechnung der gemeinsamen Erklärung zu überprüfen. Das Ergebnis ist nur verfügbar, wenn der Ehegatte seine Erklärung abgeschlossen hat
  • den provisorischen PDF-Vordruck mit Ihren Daten und denen des Ehegatten aufzurufen und auszudrucken
  • die gemeinsame Erklärung durch Klicken auf „Einsenden" abzuschicken
  • den Beleg für das Einsenden zu überprüfen.

Wenn Ihr Ehegatte die gemeinsame Erklärung wählt und sich als Ehegatte ausweist, fließen die in seiner vorausgefüllten Erklärung enthaltenen Informationen in den gemeinsamen Vordruck 730 ein, der nur In Ihrem reservierten Bereich erhältlich und aufrufbar ist. Sie können jedoch die Wahl des Bestimmungszweck der 8, 5 und 2 Promille Ihres Ehegatten nicht aufrufen.

Solange Sie die gemeinsame Erklärung nicht übermittelt haben, haben Sie immer noch die Möglichkeit Ihre Wahl zu ändern:

  • Klicken Sie auf „Nein", wenn Sie die gemeinsame Erklärung nicht mehr vornehmen wollen
  • Klicken Sie auf „Ja, als Ehegatte", wenn Sie wollen, dass Ihr Ehegatte derjenige ist, der die gemeinsame Erklärung übermittelt.

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