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Steuersubstitut - einheitliche Besceingung

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Inhalte mit FAQ Steuersubstitut - einheitliche Besceingung times .

  • Möglicher Grund:Der Steuersubstitut hat der Agentur mehrere Einheitliche Bescheinigungen (EB) zugesandt.
  • Was ist zu tun:überprüfen, eventuell mit dem Steuersubstitut, welche Bescheinigung korrekt ist, und die fehlenden Daten in der Erklärung eintragen.
  • Möglicher Grund:Es liegen mehrere Einheitlichen Bescheinigung (EB) vor, in denen der Abschnitt zu den Ausgleichszahlungen ausgefüllt ist. Diese Situation tritt in dem Falle auf, in dem der Steuerpflichtige mehrere Substitute beauftragt hat, die Ausgleichszahlungen vorzunehmen.
  • Was ist zu tun:: überprüfen, ob die Ausgleichszahlungsvorgänge alle Einkommen und Einbehalte der Einheitlichen Bescheinigungen (EB) betroffen haben; es ist wichtig, zu kontrollieren, ob die Summe dieser Beträge keine Doppelangaben enthält. Schließlich die fehlenden Daten in der Erklärung eintragen.
  • Möglicher Grund:Es liegen mehrere nicht korrekt ausgeglichene Einheitliche Bescheinigungen (EB) vor. Die Daten zur in der vom Steuersubstitut ausgestellten EB angegebenen Ausgleichszahlung, der diese vorgenommen hat, stimmen nicht mit den in der/den EB des Substituts/der Substitute enthaltenen Daten überein, der/die andere Einkommen für die Ausgleichszahlung ausgezahlt hat/haben.
  • Was ist zu tun:die in den einzelnen EB enthaltenen Daten überprüfen und kontrollieren, ob die Ausgleichszahlungen korrekt durchgeführt wurden. Schließlich die fehlenden Daten in der Erklärung eintragen.

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Nein, weil diese Informationen (Steueridentifikationsnummer und Bezeichnung) für die Agentur der Einnahmen ausreichen, um dem Substitut die Summen mitzuteilen, die er in der Gehaltsabrechnung oder Rentenzahlung zurückerstatten oder einbehalten muss.


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Die Mail wird dem Steuerzahler geschickt, um ihn zu informieren, dass der im Vordruck 730 angegebene Steuersubstitut, den durch die Web-App übermittelt wurde, der Agentur der Einnahmen mitgeteilt hat, dass er nicht dazu verpflichtet ist, den Ausgleich vorzunehmen und dass er aus diesem Grund eventuelle Rückerstattungen oder Einbehalte nicht zahlen wird. Diese Situation kann auftreten, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Steuerzahler:

  • nie entstanden ist
  • vor dem Beginn der zur Vorlage des Vordrucks 730 bestimmten Zeitspanne beendet wurde.

In jedem Fall ist die Erklärung richtig eingereicht. Wenn ein geschuldeter Betrag hervorgeht, muss der Steuerzahler einfach die Zahlung mithilfe des Vordrucks F24 vornehmen. Wenn hingegen ein Guthaben hervorgeht, kann der Steuerzahler alternativ:

  • Durch die in der Web-App vorhandenen Funktionalitäten einen ergänzenden Vordruck 730 vom Typ 2 vorlegen und dort den zum Ausgleich verpflichteten Steuersubstituten angeben.
  • Sich für die Vorlage des ergänzenden Vordrucks 730 an ein Steuerbeistandszentrum (CAF) bzw. einen befähigten Freiberufler wenden.

Wenn der Steuerzahler keinen Steuersubstituten hat, kann er durch die schon beschriebenen Modalitäten den ergänzenden Vordruck 730 von Typ 2 vorlegen, in dem er das Kästchen ankreuzt, das die Anwesenheit des Steuersubstituten angibt.


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Sie können die Daten der einheitlichen Bescheinigung im reservierten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen einsehen. Sobald Sie mit SPID-, CNS- oder CIE-Zugangsdaten und, für diejenigen, die dazu berechtigt sind, mit den von der Agentur ausgestellten Zugangsdaten (Entratel/fisconline) auf den reservierten Bereich zugegriffen haben, können Sie direkt auf den Bereich des Steuerfachs zugreifen, wo Sie neben den Steuererklärungen auch die von der Steuerbehörde erhaltenen EBs einsehen können.


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Im Fall der Auswahl eines Substituts unter denjenigen, die mindestens eine Einheitliche Bescheinigung an den Steuerpflichtigen gesandt haben, müssen keine Daten eingetragen werden. Eventuell können die Felder Nachname und Vorname oder Bezeichnung verändert werden. Im Feld Kode des Firmensitzes wird der eventuell vom Substitut in Punkt 11 der Einheitlichen Bescheinigung angegebene Kode des Firmensitzes eingetragen.
Im Fall einer Eintragung eines neuen Substituts müssen unbedingt die Felder Steueridentifikationsnummer und Nachname und Vorname oder Bezeichnung des Substituts ausgefüllt werden.


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Nel caso di 730 precompilato o ordinario in cui siano compilati anche il rigo C16 e/o i righi da L6 a L8 e/o il quadro W, l’eventuale debito o credito derivante dalle imposte sostitutive non verrà conguagliato dal sostituto d’imposta che hai indicato. Pertanto, a titolo di esempio, nel caso in cui dalla dichiarazione emerga un credito da imposte principali (Irpef, Addizionali regionali e comunali, e Cedolare Secca) e un credito da imposte sostitutive, il primo è rimborsato dal sostituto d’imposta e il secondo dall’Agenzia delle entrate. Qualora invece emerga un debito da imposte principali e un debito da imposte sostitutive, il primo è trattenuto sulla busta paga o sulla pensione dal sostituto d’imposta e il secondo deve essere versato con il modello F24.


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Allgemein ist die Option "Kein Substitut" dann zulässig, wenn kein Steuersubstitut für die Anpassung zuständig ist, wie beispielsweise bei Steuerzahlern, die ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben, ohne einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Die Erstattung erfolgt direkt durch die Agentur der Einnahmen. Hat der Steuerzahler der Agentur die Daten seines Bank- oder Postkontos (IBAN-Code) mitgeteilt, wird die Rückerstattung diesem Konto gutgeschrieben. Resultiert aus dem 730 ein offener Betrag, kann der Steuerzahler die Zahlung direkt online leisten (das Verfahren ermöglicht es nämlich, die IBAN des zu belastenden Kontos anzugeben).


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Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, in der Erklärung die erhaltenen Einkünfte und die vom Drittzahler vorgenommenen Abzüge anzugeben, auch wenn die Einkünfte einer gesonderten Besteuerung, einer Quellensteuer oder einer Ersatzsteuer unterliegen.

Daher müssen die auf diese Weise erhaltenen Beträge in der Erklärung im entsprechenden Übersicht angegeben werden (z.B. wenn es sich um Arbeitnehmereinkommen handelt, muss dies im Übersicht C angegeben werden), während die anfallenden Quellensteuern ausschließlich in der Zeile F 13 (Pfändung bei Dritten) der Übersicht F (statt im Übersicht Einkommen) zusammen mit der Art des durch Pfändung bei Dritten erhaltenen Einkommens angegeben werden müssen (mit Ausnahme der mit Code 2 angegebenen Einkommensart "Einkommen aus Gebäuden", für die die Quellensteuer fehlen kann).

Da aus der SE - Selbstständigkeit nicht hervorgeht, auf welche Art von Einkünften sich die Zahlung bezieht, werden die entsprechenden Angaben in der SE - Selbstständigkeit nur in dem der Meldung beigefügten Informationsblatt aufgeführt. Überprüfen Sie daher die Richtigkeit der Angaben und füllen Sie Ihre Erklärung aus


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Die Angaben zum Steuersubstitut, der die Berichtigung vornimmt, sind nicht vorausgefüllt, da sich die Situation des Steuerpflichtigen im Laufe des Jahres ändern kann. Der Steuerpflichtige muss diese Informationen daher selbst eingeben und kann Folgendes machen:

  • zwischen den von der Agentur vorgeschlagenen Substituten wählen (es handelt sich um das Subjekt/die Subjekte, die seine Einheitlichen Bescheinigung/en übermittelt hat/haben)
  • das Nichtvorhandensein des Substituts angeben (wenn er zum Beispiel im Lauf des Jahres seine Arbeitsstelle verloren hat o se ha preferito non inserirlo)
  • Einen neuen Substitut angeben (wenn er zum Beispiel den Arbeitgeber im Einreichungsjahr der Erklärung gewechselt hat).

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