Gemeinsame ErkläRung
Gemeinsame ErkläRung
Gemeinsame ErkläRung
Ehegatten können eine gemeinsame Erklärung einreichen, wenn:
- sie nur über das im Abschnitt "Wer kann den Vordruck 730 einreichen“ angegebene Einkommen verfügen;
- mindestens einer von ihnen den Vordruck 730 verwenden darf.
Für dieses Jahr kann die gemeinsame Erklärung ab dem 10. Juni eingereicht werden.
Wenn Sie letztes Jahr den Vordruck 730/2023 gemeinsam eingereicht haben, erstellt die Agentur der Einnahmen weiterhin zwei getrennte Erklärungen, eine für jeden Ehepartner.
In der gemeinsamen Erklärung wird die Person, die die Erklärung einreicht, als Erklärer bezeichnet, die andere Person als Ehepartner. Beide müssen sich identifizieren: der eine als Erklärer, der andere als Ehepartner. Die Steuernummer des anderen muss immer im Abschnitt Familienangehörige angegeben werden.