Einsenden Der ErkläRung

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Wenn Sie die Eingabe und/oder Bearbeitung der Daten abgeschlossen und alle Angaben sowie das Ergebnis der Erklärung (eventuelle Guthaben- oder Schuldbeträge) sorgfältig geprüft haben, können Sie den ausgefüllten Vordruck 730 anzeigen und ausdrucken. Wählen Sie dazu:

  • "PDF-Vordruck" anklicken, um den Vordruck 730 aufzurufen und zu speichern;
  • "Textversion" anklicken, um den Vordruck 730 im reinen Textformat aufzurufen und zu speichern;
  • "Vordruck PDF" anklicken, um den Vordruck 730 in zweisprachiger (deutsch/italienisch) Version aufzurufen und zu speichern;
  • "Obrazec PDF" anklicken, um das Formular 730 in zweisprachiger Version (slowenisch/italienisch) aufzurufen und zu speichern.

Wenn sich aus der Überprüfung der Erklärung Sperrhinweise ergeben, bedeutet dies, dass die Erklärung noch nicht eingesendet werden kann, sondern dass Sie solche Hinweise klären müssen. Sie können auf den Pfeil klicken und prüfen, welche Abschnitte Sie noch ausfüllen und/oder bearbeiten müssen (z.B. müssen Sie daran denken, den Abschnitt „Acht, fünf und zwei Promille“ auszufüllen, oder Sie müssen noch wählen, ob Sie die Daten des Steuersubstituts eingeben oder die Erklärung ohne solche Angabe einsenden möchten. Wenn Sie auf die Links klicken, werden Sie zu dem Abschnitt weitergeleitet, den Sie ausfüllen müssen.

Sobald alle Hinweise geklärt sind, können Sie den Einsendeprozess fortsetzen.

ERGEBNIS DER BERECHNUNG VOM 730 2024

Anhand der Daten, die der Agentur der Einnahmen vorliegen, und der Daten, die Sie im Vordruck 730 bearbeitet und/oder ergänzt haben, können Sie das Ergebnis der Berechnung überprüfen. Das heißt, Sie können überprüfen, ob die Erklärung ein Guthaben (Erstattung), eine Schuld (geschuldete Steuer) oder weder ein Guthaben noch eine Schuld (Nullsaldo) ausweist.

Markieren Sie die Kästchen „Einsehen“, um die nächsten Schritte anzuzeigen.

WAS PASSIERT NACH DEM EINSENDEN

Erstattet zu erhaltendes Steuerguthaben

Der Guthabenbetrag der Hauptsteuern, der sich aus der Berechnung des 730 ergibt, wird vom Arbeitgeber oder vom Rentenversicherungsträger oder, im Falle eines 730, die in Ermangelung eines Steuersubstituts eingesendet wurde, der den Ausgleich vornehmen muss, direkt von der Agentur erstattet.

Das Guthaben von Ersatzsteuern hingegen wird immer von der Agentur der Einnahmen erstattet, auch wenn Sie einen Arbeitgeber oder einen Rentenversicherungsträger haben.

Zu zahlende geschuldete Steuer

Der Betrag, der sich aus der Berechnung des 730 ergibt, wird vom Arbeitgeber oder vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Im Falle eines 730, der ohne Steuersubstitut eingesendet worden ist, der den Ausgleich vornehmen muss, muss der Betrag mit dem Vordruck F24 entrichtet werden. Bei Soll-Beträgen, die sich aus Ersatzsteuern ergeben, müssen Sie, auch wenn ein Guthaben (sowohl aus Haupt- als auch aus Ersatzsteuern) vorhanden ist, das mit dem Vordruck F24 auszugleichen ist, den Vordruck F24 einsenden, auch wenn Sie einen Steuersubstitut angegeben haben.

Weder Steuerschuld noch Steuerguthaben

Aus der Berechnung des Vordrucks 730 ergeben sich keine zu erhaltenden Rückerstattungen oder durchzuführenden Zahlungen.

Markieren Sie die Kästchen „Einsehen“, um die nächsten Schritte anzuzeigen.

EINSENDEN

Klicken Sie die Taste „Einsehen“ in Bezug auf "Was passiert nach dem Einsenden", um fortzufahren.

Wenn Sie ein Spid-, CIE- oder CNS-Benutzer sind, müssen Sie den Pin-Code nicht eingeben.

Drücken Sie auf die Taste , um Ihre Erklärung einzusenden

Wenn Sie den Abschnitt „Auszugleichende Steuern“ ausgefüllt haben, um das sich aus Ihrer Erklärung ergebende Guthaben für die Zahlung anderer Steuern zu verwenden, die nicht im Vordruck 730 enthalten sind (z.B. IMU), muss der Vordruck F24 ausschließlich über die von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellten telematischen Dienste im Rahmen der in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 124 vom 26. Oktober 2019 festgelegten Bedingungen oder über einen Vermittler eingesendet werden, da die Anwendung keine automatische Verarbeitung zulässt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Steuern, die mit F24 auszugleichen sind.

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