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Mit F24 auszugleichende Steuern

Füllen Sie diesen Unterabschnitt aus, wenn Sie ein Guthaben aus dem Vordruck 730/2024 verwenden möchten, um Steuern zu zahlen, die nicht im Vordruck 730 enthalten sind und die mit dem Vordruck F24 durch Ausgleich beglichen werden können.

Wenn Sie diesen Unterabschnitt „Mit F24 auszugleichende Steuern“ ausfüllen, wird das gesamte oder ein Teil des Guthabens aus dem Vordruck 730/2024 verwendet, um durch Ausgleich im Zahlungsvordruck F24 andere Steuern zu bezahlen, die nicht im Vordruck 730 enthalten sind und mit dem Vordruck F24 bezahlt werden können, wie z.B. die IMU.
Der Teil des Guthabens, den Sie für die Zahlung anderer Steuern beansprucht haben, wird nicht zurückerstattet.

Um das Guthaben aus Ihrem Vordruck 730 für den Ausgleich zu verwenden, muss der ausgefüllte Vordruck F24 ausschließlich über die von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellten telematischen Dienste gemäß Artikel 3, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 124 vom 26. Oktober 2019 eingereicht werden.
Um ein Guthaben von mehr als 5.000 Euro für den Ausgleich zu verwenden (Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 50 von 2017), ist es notwendig, ein Konformitätssichtvermerk zu beantragen (Stabilitätsgesetz 2014, Artikel 1, Absatz 574).
Sie können diesen Abschnitt auch dann ausfüllen, wenn der Vordruck 730 von nicht selbständigen Arbeitnehmern eingereicht wird, die keinen Steuersubstitut haben, der die Ausgleichszahlung vornehmen darf.

Wenn die Erklärung gemeinsam eingereicht wird, darf das Guthaben des einen Ehepartners nicht für die Zahlung der vom anderen Ehepartner geschuldeten Steuern verwendet werden. Jeder Ehepartner kann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er das Guthaben, das sich aus der Abrechnung seiner Erklärung ergibt, für die Zahlung der von ihm selbst geschuldeten Steuern verwendet.

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