Gemeinsame Erklärung

GEMEINSAME ERKLÄRUNG

GEMEINSAME ERKLÄRUNG

Ehegatten können eine gemeinsame Erklärung einreichen, wenn:

Für dieses Jahr kann die gemeinsame Erklärung ab dem 3. Juni eingereicht werden.

Wenn Sie letztes Jahr den Vordruck 730/2023 gemeinsam eingereicht haben, erstellt die Agentur der Einnahmen weiterhin zwei getrennte Erklärungen, eine für jeden Ehepartner.

In der gemeinsamen Erklärung wird die Person, die die Erklärung einreicht, als Erklärer bezeichnet, die andere Person als Ehepartner. Beide müssen sich identifizieren: der eine als Erklärer, der andere als Ehepartner. Die Steuernummer des anderen muss immer im Abschnitt Familienangehörige angegeben werden.

Als Erklärer

Nachdem Sie Ihren 730 ausgefüllt haben, können Sie Ihre gemeinsame Erklärung einreichen, indem Sie im Abschnitt Gemeinsame Erklärung „Ja, als Erklärer“ und dann „Speichern“ auswählen.

Nachdem Sie die Abrechnungsübersicht geprüft haben, gehen Sie in den Abschnitt Ausdrucken und Einsenden, um:

  • das Ergebnis der Berechnung der gemeinsamen Erklärung zu überprüfen. Das Ergebnis ist nur verfügbar, wenn der Ehegatte seine Erklärung ausgefüllt hat;
  • die vorläufige PDF-Vorlage mit Ihren Daten und denen Ihres Ehepartners anzusehen und auszudrucken;
  • die gemeinsame Erklärung einzusenden, indem Sie auf „Einsenden“ klicken;
  • die Sendebestätigung überprüfen.

Wenn Ihr Ehegatte die gemeinsame Erklärung wählt und sich als Ehegatte erklärt, werden die in seiner vorausgefüllten Erklärung enthaltenen Informationen in den gemeinsamen 730 aufgenommen, der nur in Ihrem authentifizierten Bereich verfügbar und einsehbar ist.

Sie werden jedoch nicht in der Lage sein, die Angaben Ihres Ehepartners zu den 8, 5 und 2 Promille einzusehen.

Bis Sie die gemeinsame Erklärung einreichen, können Sie sich jederzeit umdenken:

  • indem Sie „Nein“ wählen, wenn Sie keine gemeinsame Erklärung mehr einreichen möchten;
  • indem Sie „Ja, als Ehepartner“ wählen, wenn Sie möchten, dass Ihr Ehepartner die gemeinsame Erklärung einreicht.

Als Ehepartner

Nachdem Sie Ihren 730 ausgefüllt haben, können Sie Ihre gemeinsame Erklärung einreichen.

Wählen Sie im Abschnitt Gemeinsame Erklärung die Option „Ja, als Ehepartner“ und dann „Speichern“.

Nachdem Sie die Abrechnungsübersicht überprüft haben, gehen Sie in den Abschnitt Ausdrucken und Bestätigen, um:

  • das Ergebnis Ihres 730 einzusehen;
  • den vorläufigen PDF-Vordruck anzusehen und auszudrucken;
  • die Erklärung als Ehepartner zu bestätigen, indem Sie auf die entsprechende Schaltfläche anklicken.

Wenn Ihr Ehepartner die gemeinsame Erklärung wählt und sich als Erklärer qualifiziert, werden die in Ihrer vorausgefüllten Erklärung enthaltenen Informationen in den gemeinsamen 730 aufgenommen, der nur im authentifizierten Bereich des Erklärers (Ihres Ehepartners) verfügbar und einsehbar ist.

Die gemeinsame Erklärung kann nur vom Erklärer eingesandt werden, der Ihre Auswahl für die 8, 5 und 2 Promille nicht einsehen kann.

Bis der Erklärer die gemeinsame Erklärung einsendet, können Sie sich jederzeit umdenken:

  • indem Sie „Nein“ wählen, wenn Sie keine gemeinsame Erklärung mehr einreichen möchten;
  • indem Sie „Ja, als Erklärer“ wählen, wenn Sie Ihre gemeinsame Erklärung einreichen möchten.

Wenn die Erklärung 730 auch Einkünfte aus einer Beschäftigung im Tourismussektor und/oder aus der Aufwertung von Grundstücken und/oder aus Kapital und/oder aus ausländischen Investitionen und Vermögenswerten finanzieller oder vermögensrechtlicher Art enthält, wird ein eventuelles Guthaben oder Schuld, die sich allein aus den Ersatzsteuern ergibt, nicht von dem angegebenen Steuersubstitut verwaltet (im Gegensatz zu den Hauptsteuern). Insbesondere erfolgt die Verwendung von Guthaben zum Ausgleich mit dem Vordruck F24 bei Schulden aus Ersatzsteuern getrennt für den Erklärer und für den Ehepartner.

Aus diesem Grund erlaubt die Anwendung für dieses Jahr nicht die Einreichung einer gemeinsamen Erklärung, die eine Ersatzsteuerschuld für den Ehepartner ausweist.

Für weitere Informationen zum Ausfüllen der vorliegenden Übersicht können die Anweisungen des Vordrucks 730/2024 eingesehen werden (ab Seite 7)

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